Bezirksregierung
Arnsberg
Ein halb weggewischter, weißer Kreidepfeil und ein abbiegender gelber Kreidepfeil auf einer Tafel.

Laufbahnwechsel im öffentlichen Schuldienst

Folgende Lehrkräfte, die sich bereits in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis im öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen befinden, können sich unter www.oliver.nrw.de auf landesweit ausgeschriebene Stellen für den Laufbahnwechsel bewerben:

  • Lehrkräfte, die eine Lehramtsbefähigung besitzen, die der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (früher höherer Dienst) zuzuordnen ist und in einer Laufbahn der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (früher gehobener Dienst) bzw. im entsprechenden Beschäftigungsverhältnis tätig sind;
  • Lehrkräfte, die den Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung anstreben;
  • Technische Lehrkräfte, Werkstattlehrkräfte oder sonstige Lehrkräfte, die über einen Fachhochschulabschluss verfügen. Der Fachhochschulabschluss muss dabei grundsätzlich den Bereichen Elektrotechnik, Energietechnik, Nachrichtentechnik, Maschinenbautechnik, Fertigungstechnik, Versorgungstechnik, Fahrzeugtechnik, Konstruktionstechnik, Verfahrenstechnik, Chemietechnik zuzuordnen sein.

Auf dem Portal www.oliver.nrw.de finden Sie u.a. folgende Themenbereiche:

  • Die Rechtsgrundlagen für einen Laufbahnwechsel
  • Die Voraussetzungen für den Laufbahnwechsel
  • Die Ausschreibungen der Laufbahnwechselstellen
  • Den Online-Antrag