Bezirksregierung
Arnsberg

Sexualisierte Gewalt in der Schule - Leitfaden

Lehrer*innen, Schulleiter*innen sowie weitere Beschäftigte einer Schule sind dem Kindeswohl der Schüler*innen verpflichtet. Dieser Schutzauftrag wird von den Schulen verantwortungsbewusst und konsequent umgesetzt, in Einzelfällen jedoch kann es dennoch zu Grenzverletzungen oder sexuellen Übergriffen kommen: Um Schulleitungen, aber auch Lehrkräften Sicherheit im Umgang mit diesem schwierigen und sensiblen Thema zu vermitteln, hat die Bezirksregierung einen Leitfaden erstellt, der Informationen zu folgenden relevanten Aspekten enthält:

Erkennen und beobachten

  • Sexualisierte Gewalt in der Schule – eine Begriffsklärung
  • Täter*innenstrategien

Handeln

  • Handlungsempfehlungen für Lehrkräfte, Schulleitung und Schulaufsicht
  • Prävention von sexuellen Übergriffen durch Mitarbeiter*innen in der Schule.

Gesetzliche Grundlagen, Verhaltenstipps für Sportlehrer*innen, Ansprechpartner*innen

Die Erfahrung zeigt, dass es für Lehrkräfte sehr belastend ist, Kolleg*innen zu verdächtigen, sich gegenüber Schüler*innen grenzverletzend oder übergriffig verhalten zu haben. Gleichwohl ist es im Interesse des Kindeswohls und des Schutzauftrags der Schule wichtig, jedem Verdacht unangemessenen Verhaltens nachzugehen.

Folgende Empfehlungen sollten Lehrkräfte in Verdachtsfällen befolgen:

  1. Jeder Verdacht und jeder konkrete Hinweis sollte ernst genommen werden: Schüler*innen befinden sich in einem hierarchischen Abhängigkeitsverhältnis und sind auf die Hilfe von Erwachsenen angewiesen!
  2. Die Schulleitung muss umgehend informiert werden. Diese entscheidet über die Einleitung weiterer Schritte, sie informiert ggf. die Schulaufsicht.
  3. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie Ihrem „unguten Gefühl“ trauen können, wenden Sie sich zur Beratung an die für Sie zuständige Schulpsychologische Beratungsstelle oder die Dezernent*innen für Krisenintervention bei der Bezirksregierung (Kontaktdaten siehe Ansprechpartner*innen).
  4. Dokumentieren Sie Ihre Beobachtungen (Fakten, Aussagen/Verhaltensweisen von Schüler*innen).
  5. Sorgen Sie für den Schutz und die Unterstützung der Betroffenen: Kommunizieren Sie klar an die Schüler*innen, dass sie*er keine Verantwortung für den Übergriff trägt. Sichern Sie keine Vertraulichkeit zu, wenn Sie dies nicht halten können. Tragen Sie Sorge dafür, dass die*der Beschuldigte nicht vorverurteilt wird.