Bezirksregierung
Arnsberg
Bild einer Steinwand

Abbaueinwirkungen

Bei der untertägigen Gewinnung von Bodenschätzen werden im Untergrund Rohstoffe entnommen und somit Hohlräume geschaffen. Der Gebirgsdruck führt zur Konvergenz und der Verkleinerung der Hohlräume. Diese Bewegung setzt sich bis an die Tagesoberfläche fort.

Für die übertägige Gewinnung von Rohstoffen in Tagebauen ist eine Absenkung des Grundwasserspiegels notwendig. Dieser Entzug führt zu einer Druckumlagerung in den Bodenschichten und verursacht ebenfalls Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche.

Durch die Bodenbewegungen werden Bodenpunkte sowohl horizontal in ihrer Lage als auch vertikal in ihrer Höhe verschoben. Die Senkungen bzw. Setzungen werden messtechnisch erfasst und die Auswirkungen in einem Monitoring überwacht.

Die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen ist seit dem sogenannten „Moers-Kapellen-Urteil“ durch das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 1989 zu beschränken oder zu untersagen, wenn nur dadurch eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Oberflächeneigentums vermieden werden kann. Mit einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung kann im Bereich von Erdstufen, bei sehr hohen bergbaubedingten Schieflagen oder bei besonders gelagerten Einzelfällen gerechnet werden. Das so betroffene Oberflächeneigentum wird im Sonderbetriebsplan „Abbaueinwirkungen auf das Oberflächeneigentum“ betrachtet.

Die Regulierung von leichten Bergschäden unterhalb der Schwelle des Moers-Kapellen-Urteils ist eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen Geschädigtem und Bergbautreibendem.

Zur Analyse von Senkungserscheinungen außerhalb der prognostizierte Einwirkungsbereiche der in jüngster Zeit stillgelegten Steinkohlenbergwerke der RAG AG wurden zwischen 2014 und 2018 Gutachten durch die TU Clausthal erstellt und veröffentlicht. Die Ergebnisse der Gutachten finden Sie im Download-Bereich.