Bezirksregierung
Arnsberg
Eine Hand mit einem Bleistift zeigt auf Katasterkarte.

Einsichtnahme in Grubenbilder

Grundstückseigentümer*innen haben bei der Vermutung eines Bergschadens nach dem Bundesberggesetz das Recht zur Einsichtnahme in die ihr Grundstück betreffenden Grubenbilder. Dadurch können Sie sich selbst über die bergbaulichen Verhältnisse im Bereich des Grundstücks informieren. Da eine Einsichtnahme markscheiderische und geotechnische Sachkenntnisse erfordert, wird die Hinzuziehung einer*eines Sachverständigen empfohlen. Die Einsichtnahme findet auf schriftlichen Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW am Standort Dortmund statt. Die erste Stunde der Einsichtnahme ist gebührenfrei, für jede weitere angefangene Viertelstunde fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 12,50 Euro an.

Dem Antrag ist beizufügen

  • ein aussagekräftiger Lageplan, welcher die räumliche Lage und die genaue Umgrenzung des im Antrag aufgeführten Grundstücks weiter verdeutlicht (z. B. Auszug aus der Liegenschaftskarte, amtlicher Lageplan, o. ä.),
     
  • ein Grundbuchauszug (Abt. 1) oder amtlicher Lageplan, aus dem hervorgeht, dass die antragstellende Person Eigentümer*in des im Antrag aufgeführten Grundstückes ist,
      
  • eine Vollmacht des*der Eigentümer*in, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person berechtigt ist, die gewünschten Informationen einzusehen.

Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme/Informationsbereitstellung auch nach dem Umweltinformationsgesetz möglich. Dies kann nur unter Anlegung eines strengen Maßstabes an den Datenschutz erfolgen, da Grundstücksdaten datenschutzrechtlich kritische Informationen enthalten.