Aufsicht über das Schornsteinfegerhandwerk
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen in den 320 Kehrbezirken des Regierungsbezirkes Arnsberg unterstehen der Aufsicht der zuständigen Kreisordnungsbehörden. Im Regierungsbezirk Arnsberg sind dies die sieben Kreise (Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Siegen-Wittgenstein, Soest, Olpe, Unna) und die fünf kreisfreien Städte (Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne).
Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörden gehört die Überwachung der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung der Bezirksschornsteinfeger*innen, aber auch die Beratung von Bürger*innen in Schornsteinfegeangelegenheiten und die Bearbeitung von Beschwerden.
Die Aufsichtsbehörden können die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen hinsichtlich der Wahrnehmung der ihnen übertragenen hoheitlichen Aufgaben und Befugnisse und der Einhaltung ihrer Pflichten jederzeit überprüfen. Bei festgestellten Verstößen kann die Bezirksregierung Arnsberg entsprechende Aufsichtsmaßnahmen verhängen.
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