Bezirksregierung
Arnsberg
Bild eines Schallpegelmessgeräts auf einem Stativ.

Lärmmessungen im Rheinischen Braunkohlenrevier

Zu den Umweltauswirkungen von Braunkohlentagebauen gehören u. a. Geräuschimmissionen. Der Lärmschutz ist grundsätzlich im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie dessen Verordnungen und Richtlinien geregelt. Zusätzlich zu den bundeseinheitlichen Vorschriften zum Lärmschutz gibt es spezielle Anforderungen an Tagebaue. Diese sind in den Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg, als landesweit zuständige Bergbehörde, festgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG gehören Tagebaue zu den nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen. § 22 Abs. 1 BImSchG verpflichtet die Betreiberin nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, diese so zu errichten und zu betreiben, dass

  1. schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind,
  2. nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Der Stand der Technik wird durch die Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW zum Schutz der Nachbarschaft und der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Immissionen aus Tagebauen vom 01.03.2016 vorgegeben. Die Richtlinie zum Schutz der Nachbarschaft (siehe Link) wird fortlaufend (zuletzt am 01.03.2016) aktualisiert. Dadurch wird sichergestellt, dass die Unternehmerin seinen Pflichten als Betreiberin nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen nach § 22 BImSchG nachkommt.

In den bergrechtlichen Betriebsplänen muss von der RWE-Power AG als Betreiberin der Braunkohlentagebaue der Nachweis erbracht werden, dass die Lärmbekämpfung dem Stand der Technik entspricht. Die Einhaltung des Standes der Technik wird bei der Betriebsplanzulassung anhand der Vorgaben der Richtlinie zum Schutz der Nachbarschaft geprüft. Aufgrund der Richtlinie wird die Geräuschsituation im Umfeld der Tagebaue in einer detaillierten Lärmprognose in jedem Hauptbetriebsplan beurteilt. 

Die Einhaltung der im Betriebsplanverfahren festgelegten Immissionswerte wird durch das Dezernat 61 der Bezirksregierung Arnsberg mit Hilfe einer landeseigenen mobilen Messeinrichtung stichprobenartig überprüft. Ferner lässt auch die RWE-Power AG durch ein unabhängiges Messinstitut im Rahmen der Eigenüberwachung Kontrollmessungen durchführen, deren Ergebnisse der Bezirksregierung Arnsberg jährlich vorgelegt werden.

Messprogramm

Für die Messungen der Bezirksregierung Arnsberg wird die mobile Messstation einige Tage vor Ort aufgestellt und der Geräuschpegel rund um die Uhr aufgezeichnet. Die Auswertung der Messergebnisse erfolgt nach der TA-Lärm. Dabei wird zwischen der Tag- (6 bis 22 Uhr) und Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) unterschieden. Für die Tagzeit wird ein Mittelwert über die gesamten Tagstunden gebildet. Bei der Nachtzeit fließt gemäß der TA-Lärm ausschließlich die lauteste Nachtstunde in die Auswertung ein. Damit die Messergebnisse die tatsächliche Lautstärke wiedergeben, wird bei der Veröffentlichung auf den in der TA-Lärm für behördliche Überwachungsmessungen vorgeschriebenen Abzug von 3 dB (Dezibel) vom Messergebnis ausdrücklich verzichtet.

Im unmittelbaren Umfeld der Tagebaue gehen oft erhebliche Geräuschbelastungen von Autobahnen aus. Zur Ermittlung der alleinigen Geräuschbelastung durch den Tagebau wurden im Rahmen von Vollsperrungen der anliegenden Autobahnen Geräuschmessungen durchgeführt.

Die Messergebnisse der Bezirksregierung Arnsberg sind im Downloadbereich auf dieser Seite abrufbar.