Bezirksregierung
Arnsberg
Gläser auf einem Tisch in einem Restaurant.

Gewerberecht und Gaststättenrecht

Die Bezirksregierung Arnsberg hat in gewerberechtlichen Angelegenheiten die Fachaufsicht über die im Regierungsbezirk Arnsberg liegenden Kreise und kreisfreien Städte. Die Fachaufsicht erstreckt sich auf die folgenden Bereiche:

  • Bewachungsgewerbe
  • Gaststättenrecht
  • Makler/innen- und Bauträger/innengewerbe
  • Messen, Ausstellungen und Märkte
  • Pfandleihgewerbe
  • Reisegewerbe
  • Spielrecht
  • Versteigerungsgewerbe

Erste Anfragen zu den vorgenannten Themen sind an die örtlich zuständige Ordnungsbehörde oder Kreisordnungsbehörde zu richten.