Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet sind fünf Holzwürfel. In die unteren vier Würfel sind eine Glühbirne, drei Figuren, ein Balkendiagramm und Karten eingraviert. Ein Würfel mit der Aufschrift "Fördermittel" ist über den anderen positioniert.

ESF-kofinanzierte Einzelprojekte

Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) fördert unter Einsatz von Mitteln der Europäischen Union Projekte, die keinem Programm der ESF-Richtlinie zuzuordnen sind, aus ESF-Mitteln kofinanziert werden und einen positiven Beschluss der AG Einzelprojekte haben.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

Die AG Einzelprojekte hat die Förderung des Projektes beschlossen.
Bei der Beschlussfassung müssen sich die zu fördernden Einzelprojekte mindestens durch einen der nachgenannten Punkte auszeichnen:

  • Innovationsgehalt des Förderkonzeptes oder
  • Prävention oder
  • besonders überzeugende Verbindung landespolitischer Ansätze mit den Querschnittszielen Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung von Männern und Frauen, Nachhaltigkeit, Transnationalität oder
  • Transfer erfolgreicher Projektansätze in eine andere Finanzierung oder
  • herausgehobene Relevanz des Projektes im Rahmen der Strategie des ESF-Programms und der Landespolitik.

Wie kann gefördert werden?

Der Beschluss der AG Einzelprojekte umfasst die Festlegung der Finanzierungsart.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Der Beschluss der AG Einzelprojekte umfasst die Festlegung der Förderhöhe.
  • Die Pauschalen der ESF-Förderrichtlinien finden Anwendung.

Wann und wo ist der Antrag zu stellen?

Zunächst ist die Projektkonzeption, bestehend aus inhaltlicher Beschreibung des geplanten Projekts und ausführlichem Finanzierungsplan, bei der Geschäftsstelle der AG Einzelprojekte im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen.

Den Beschluss teilt die Geschäftsstelle der AG Einzelprojekte dem Antragstellenden
mit. Bei positivem Beschluss kann der Förderantrag bei der Geschäftsstelle
der AG Einzelprojekte gestellt werden.

Eine detaillierte Verfahrensbeschreibung steht im Internet unter www.mags.nrw zur Verfügung.

Wo erhalte ich nähere Informationen zur Antragsstellung?

Auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-antrag

Auf der Internetseite der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh (G.I.B.)
https://www.gib.nrw.de/service/foerderprogramme/innovative_projekte_beschaeftigungsfaehigkeit