
Corona-Hilfen
Kontakt
Die Bezirksregierung Arnsberg bietet für Sachstandsanfragen für Anträge im Bereich der Corona-Hilfen eine Hotline an.
Diese können Sie unter der Telefonnummer 02931 82-7080 während der Sprechzeiten erreichen.
Die Sprechzeiten umfassen montags bis donnerstags die Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr; freitags von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr.
Darüber hinaus besteht allgemein die Möglichkeit, unter der E-Mailadresse corona-hilfen[at]bra[dot]nrw[dot]de (corona-hilfen@bra[dot]nrw[dot]de) mit der Bewilligungsstelle der Bezirksregierung Arnsberg in Kontakt zu treten.
Bei Anliegen zu einem der folgenden Themen wenden Sie sich hierzu bitte direkt an:
- Corona-Soforthilfe: corona-soforthilfe[at]bra[dot]nrw[dot]de (corona-soforthilfe@bra[dot]nrw[dot]de)
- Antragsverfahren Neustarthilfen & Endabrechnung: corona-endabrechnung[at]bra[dot]nrw[dot]de (corona-endabrechnung@bra[dot]nrw[dot]de)
- Antragsverfahren Überbrückungs-, November-, Dezemberhilfe & Schlussabrechnung: corona-schlussabrechnung[at]bra[dot]nrw[dot]de (corona-schlussabrechnung@bra[dot]nrw[dot]de)
- Konsens-Verfahren: corona-konsens[at]bra[dot]nrw[dot]de (corona-konsens@bra[dot]nrw[dot]de)
Aktuelle Informationen zur Corona-Soforthilfe
Mit Kabinettsbeschluss vom 14. März 2023 hat die Landesregierung in der NRW-Soforthilfe 2020 eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bis zum 30. November 2023 beschlossen. Somit können Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger den zurückzuzahlenden Betrag jetzt bis zum 30. November 2023 ohne weitere Abstimmung mit der Bezirksregierung überweisen.
Nähere Informationen zu aktuellen Entwicklungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur NRW-Soforthilfe 2020 erhalten Sie unter: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
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