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Rechtliche Angelegenheiten im Flüchtlingsbereich
Die Entscheidungen, die die Bezirksregierung Arnsberg im Zusammenhang mit der Aufnahme und Verteilung der Flüchtlinge trifft, unterliegen einer gerichtlichen Überprüfung. Die Flüchtlinge haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu klagen.