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    Antrag auf Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzzuweisung
Wenn Sie einer Wohnsitzzuweisung nach § 12a AufenthG unterliegen und innerhalb von Nordrhein-Westfalen oder von Nordrhein-Westfalen in ein anderes Bundesland umziehen möchten, können Sie bei der Bezirksregierung Arnsberg einen Aufhebungs- oder Änderungsantrag stellen.
Für eine Aufhebung oder Änderung der Wohnsitzzuweisung muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (mindestens 15 Wochenstunden und ein Nettoeinkommen von 966 Euro (Stand Juni 2025)) oder ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
 - Ausbildung
 - Studium
 - Integrationskurs, Berufssprachkurs, Qualifizierungsmaßnahme zur Berufsanerkennung, Weiterbildungsmaßnahme
 - Kernfamilie (Ehegattin/Ehegatte, eingetragene Lebenspartnerin/eingetragener Lebenspartner, minderjährige Kinder) lebt an einem anderen Ort
 - Humanitäre Gründe oder integrationsrelevante Umstände (Härtefall)
 
Persönliche Vorsprachen sind nicht möglich und beschleunigen Ihr Verfahren nicht.