Bezirksregierung
Arnsberg
Symbolbild Förderprogramme

F3. Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses

Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse 9/10A) – mit integrierter Sprachförderung und mit Kursen zu Stärkung der Kompetenz „Lernen lernen“ – hat das Ziel, den Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern. Er richtet sich an die Zielgruppe, die keinen Zugang zu einer Regelschule hat.

Ziele

Hauptschulabschluss nachholen
Um beruflich gute Perspektiven zu haben, wird als Grundlage ein Schulabschluss benötigt. Daher wird das Nachholen eines Abschlusses ermöglicht. So sollen die Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt entscheidend verbessert werden.

Sprachkompetenzen ausbauen
Die Sprachkompetenz ist eine grundlegende Fähigkeit, um in der Schule und später im Beruf erfolgreich zu sein und soll bei Bedarf gesteigert werden. 

Lernen helfen
Wer richtig lernt, kann mehr erreichen. Selbstmotivation, Selbstorganisation und Lernstrategien sind Kompetenzen, die den Teilnehmenden vermittelt werden sollen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen für die Teilnahme an Kursen für den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse 9/10a) mit integrierter Sprachförderung sowie flankierender Stärkung der Kompetenz „Lernen lernen“. Hierbei handelt es sich um erweiterte Angebote zum Erwerb von Lern- und Arbeitstechniken sowie von lebensweltlichen, sozialen und anderen Schlüsselkompetenzen. Der Umfang richtet sich nach dem individuellen Förderbedarf der Teilnehmenden, um erfolgreich mit einem Hauptschulabschluss die Maßnahme zu beenden.

Wer sind die Zuwendungsempfangenden?

Zuwendungsempfangende sind die Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen.

Welche Voraussetzungen bestehen für die Förderfähigkeit?

Das Angebot soll die schulischen Unterrichtsfächer und Lernbereiche gemäß der Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I an Einrichtungen der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen enthalten. Ergänzend zum Fachunterricht sollen Deutsch als Fremdsprache (DaF/ DaZ) und Kurse zur Stärkung der Kernkompetenz „Lernen lernen“ angeboten werden. Durch die zusätzlichen Angebote sollen Überforderung und Abbrüche vermieden und das Erreichen des Abschlusses unterstützt werden.

Welche Rahmenbedingungen gelten für die Kurse?

Lernorte sind Trägerinnen und Träger der Volkshochschulen und die nach §14 des Weiterbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen anerkannten Bildungseinrichtungen.

Die Mittel können nicht direkt an Schulen gegeben werden, sonst würden Lehrer*innen ein zweites Mal finanziert werden. Möglich ist zum Beispiel, an Volkshochschulen Schulabschlussklassen einzurichten.

Bis wann kann eine Förderung beantragt werden?

Anträge für die Förderbausteine 1-4 konnten bis 31. Januar 2020 (Ordnungsfrist) bzw. 31. März 2020 (Ausschlussfrist) gestellt werden.