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Arnsberg

Ex-DDR-Beschäftigte, jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler mit kleiner Rente: Anträge bei Stiftung Härtefallfonds noch bis 30. September möglich

Im November 2022 hatte die Bundesregierung die Einrichtung der Stiftung Härtefallfonds beschlossen – und kürzlich, Ende Juni 2023, hat diese nun die ersten Auszahlungen vorgenommen. Die Stiftung richtet sich an Personen, die in ihrer Erwerbsbiografie überwiegend in der DDR oder im ausländischen Herkunftsgebiet gearbeitet haben und sich angesichts der Auswirkungen auf ihre gesetzliche Rente benachteiligt fühlen. Dazu zählen: frühere Beschäftigte in der DDR, Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge beziehungsweise jüdische Zuwanderer und deren Angehörige aus der ehemaligen Sowjetunion. Betroffene erhalten unter bestimmten Voraussetzungen zur Abmilderung solcher Härten eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen. Eine Antragstellung ist noch bis 30. September 2023 bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds möglich.

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