Bezirksregierung
Arnsberg
Verschiedenfarbige menschliche Figuren bilden einen Kreis um die Umrisse der Bundesrepublik Deutschland.

Staatsangehörigkeitsrecht

Für die Bearbeitung von 

  • Anträgen auf Erteilung einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (siehe Merkblatt unter „DOWNLOADS“) 
  • Anträgen auf Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Erklärungen über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig, soweit der/die Antragsteller/in seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Regierungsbezirk Arnsberg hat.

Für die Antragstellung sind die Vordrucke unter „DOWNLOADS“ zu verwenden.

Für Einbürgerungen sind in NRW je nach Wohnsitz die Einbürgerungsbehörden

  • der kreisfreien Städte (im Regierungsbezirk Arnsberg: Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne) oder
  • der Kreise (im Regierungsbezirk Arnsberg: Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest und Kreis Unna) oder
  • der großen kreisangehörigen Städte (im Regierungsbezirk Arnsberg: Arnsberg, Iserlohn, Lippstadt, Lüdenscheid, Lünen, Siegen, Unna und Witten)

zuständig (siehe Zuständigkeitsfinder unter „INFORMATIONEN ZUM THEMA IM INTERNET“).