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Staatsangehörigkeitsrecht
Für die Bearbeitung von
- Anträgen auf Erteilung einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (siehe Merkblatt unter „DOWNLOADS“)
- Anträgen auf Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
- Erklärungen über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig, soweit der/die Antragsteller/in seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Regierungsbezirk Arnsberg hat.
Für die Antragstellung sind die Vordrucke unter „DOWNLOADS“ zu verwenden.
Für Einbürgerungen sind in NRW je nach Wohnsitz die Einbürgerungsbehörden
- der kreisfreien Städte (im Regierungsbezirk Arnsberg: Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne) oder
- der Kreise (im Regierungsbezirk Arnsberg: Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest und Kreis Unna) oder
- der großen kreisangehörigen Städte (im Regierungsbezirk Arnsberg: Arnsberg, Iserlohn, Lippstadt, Lüdenscheid, Lünen, Siegen, Unna und Witten)
zuständig (siehe Zuständigkeitsfinder unter „INFORMATIONEN ZUM THEMA IM INTERNET“).
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