Bezirksregierung
Arnsberg
Verschiedenfarbige menschliche Figuren bilden einen Kreis um die Umrisse der Bundesrepublik Deutschland.

Staatsangehörigkeitsrecht

Für Einbürgerungen sind im Regierungsbezirk Arnsberg je nach Wohnsitz die Staatsangehörigkeitsbehörden

  • der kreisfreien Städte: Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne
  • der Kreise: Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest und Kreis Unna
  • der großen kreisangehörigen Städte: Arnsberg, Iserlohn, Lippstadt, Lüdenscheid, Lünen, Siegen, Unna und Witten

zuständig (siehe Zuständigkeitsfinder unter „INFORMATIONEN ZUM THEMA IM INTERNET“).

Für die Bearbeitung

  • eines Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit, der mit dem Vordruck unter "DOWNLOADS" zu erklären ist,
  • einer formlosen Erklärung zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 5 StAG
    ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig, soweit die erklärende Person im Regierungsbezirk Arnsberg wohnt.

Hinweis zur Erklärung nach § 5 StAG:
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung erfordert nach deutschem Recht nicht die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit. Soweit das Staatsangehörigkeitsrecht des aktuellen Heimatstaates dies zulässt, kann die bisherige Staatsangehörigkeit auch nach Abgabe einer Erklärung nach § 5 StAG behalten werden. Der mögliche Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit hängt allein von dem Recht des Staates ab, dessen Staatsangehörigkeit aktuell besessen wird.
Es wird daher empfohlen, sich vor Abgabe der Erklärung bei den zuständigen Behörden des aktuellen Heimatstaates zu informieren, ob sich die Abgabe einer Erklärung nach § 5 StAG auf die bisherige Staatsangehörigkeit auswirkt.