Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet ist ein Bahnübergang in ländlicher Umgebung.

Förderung der Nahmobilität

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Gemeinden und Gemeindeverbände, privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen, sonstige kommunale Zusammenschlüsse in Form von Vereinen, Stiftungen oder ähnlichen Institutionen des Privatrechts, die satzungsgemäß die Förderung der Nahmobilität verfolgen und deren Mitgliedskommunen als fußgänger- und fahrradfreundlich anerkannt worden sind.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Erneuerung sowie weitere Vorhaben der Nahmobilität, die geeignet sind, sicheren Rad- und Fußverkehr zu gewährleisten und motorisierten Individualverkehr auf den Rad- und Fußverkehr zu verlagern. Dabei ist der Vernetzung mit dem öffentlichen Personenverkehr angemessen Rechnung zu tragen.

Förderfähig sind:

  • Radverkehrsanlagen
  • Fußverkehrsanlagen
  • Fahrradstationen mit Bewachung, Pannenhilfe etc. an Haltestellen des ÖPNV
  • Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum incl. Ladestationen für Elektrofahrräder
  • Einrichtung von Wegweisungssystemen für Radverkehrsnetze
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Nahmobilität (nur für Mitglieder der AGFS)

Wie viel Förderung gibt es?

Die aktuellen Fördersätze können dem Fördertableau entnommen werden, das unter Downloads bereitgestellt wird.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Eine Auflistung der benötigten Antragsunterlagen kann der Nr. 7.2 der FöRi-Nah entnommen werden. Als Antragsformular ist das Muster 1 zu verwenden, das unter Downloads bereitgestellt wird.

Bei den Bauvorhaben muss es sich um Investitionen handeln Unterhaltung und Instandsetzung sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Zweckbindung beträgt in der Regel 20 Jahre, abweichend in Einzelfällen 10 Jahre.

Bagatellgrenzen:

  • Bagatellgrenze 20.000 Euro
  • bei Maßnahmen der AGFS und bei Fahrradabstellanlagen 5.000 Euro

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Der Förderantrag (Finanzierungsantrag) ist der Bezirksregierung Arnsberg als Bewilligungsbehörde spätestens bis zum 1. Juni des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres in 2-facher Ausfertigung vorzulegen.

Eine Auflistung der benötigten Antragsunterlagen kann der Nr. 7.2 der FöRi-Nah entnommen werden. Als Antragsformular ist das Muster 1 zu verwenden, das auf der rechten Seite unter Downloads bereitgestellt wird.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag ist bei der Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 25 einzureichen. Kontaktdaten für die Ansprechpersonen finden Sie auf der rechten Seite.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

  • Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen (LHO NRW)
  • Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah)