Bezirksregierung
Arnsberg

Diversitätsfonds Nordrhein-Westfalen – Neue künstlerische Perspektiven

Aktuelle Hinweise

Das Projektdatenblatt sollte ausschließlich mit dem Adobe Reader ausgefüllt werden. Nutzerinnen und Nutzern von Mac-Computern, die das Datenblatt mit dem Apple-Programm „Vorschau“ ausfüllen, haben das Problem, dass die Eingabe nach dem Speichern verschwindet (und erst durch einen Klick in das jeweilige Eingabefeld wieder auftaucht). 
Das aktualisierte Projektdatenblatt steht ab sofort unter Download zur Verfügung.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Die Förderung ist spartenoffen angelegt und richtet sich in erster Linie an Kulturschaffende und Gruppen der freien Szene. Explizit angesprochen sind Kulturschaffende, die am Anfang ihrer Karriere stehen und noch über wenig Erfahrung in der Antragstellung verfügen. Zur Unterstützung bietet das Ministerium für Kultur und Wissenschaft ab Sommer 2025 Informationsveranstaltungen und Workshops an. Die Termine können Sie der Ausschreibung „Diversitätsfonds NRW 2026“ (siehe Downloadbereich) entnehmen.  

Es können aber auch Kultureinrichtungen oder -verbände Anträge stellen, die im Sinne einer „glaubwürdigen Anwaltschaft“ in Kooperation mit unterrepräsentierten Künstlerinnen und Künstlern Projekte durchführen. Diese Projekte sind mehr als eine reine Programmerweiterung der Einrichtung. Sie werden gemeinsam und auf Augenhöhe mit unterrepräsentierten Kulturschaffenden entwickelt und durchgeführt.

Was wird gefördert?

  • Künstlerische Projekte
  • Projekte von Kultureinrichtungen und Festivals aus Nordrhein-Westfalen, die unterrepräsentierten künstlerischen Perspektiven im Sinne einer oben genannten „glaubwürdigen Anwaltschaft“ eine Plattform und Weiterentwicklungsmöglichkeiten bieten
  • Konzeptentwicklungen für künstlerische- oder Empowerment-Projekte, die kooperativ und beteiligungsorientiert erarbeitet und öffentlichkeitswirksam angelegt sind

Die Projektförderung von Gastspielen aus dem Ausland, reine Veröffentlichungen von Musikalben und Buchprojekten sowie von Maßnahmen, bei denen nicht die künstlerische Perspektive in Nordrhein-Westfalen im Fokus steht, ist nicht vorgesehen. 

Mittel aus dem Diversitätsfonds NRW können nicht mit anderen Fördermitteln des Landes kombiniert werden.

Wie viel Förderung gibt es?

Projekte können ausschließlich einjährig, im Laufe des Jahres 2026, durchgeführt werden. Es können in der Regel Fördermittel in Höhe von bis zu 25.000 Euro beantragt werden. Die Gesamtkosten des Projekts (das heißt die „grundsätzlich zuwendungsfähigen Ausgaben“ laut Finanzierungsplan) dürfen in der Regel maximal 50.000 Euro betragen. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei landesweiten (Pilot-)Projekten, können die Förderhöhe sowie die maximalen Gesamtkosten mit einer entsprechenden Begründung überschritten werden. Es ist ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent zu erbringen. Der Eigenanteil kann vollständig durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden. 
Zusätzlich können bei Vorhaben von und für Menschen mit Behinderung über die „Anlage Ergänzungsmittel Barrierefreiheit“ pro Projekt bis zu 5.000 Euro Ergänzungsmittel für die Herstellung von Barrierefreiheit geltend gemacht werden. 

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Förderbedingungen 

  • Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen.
  • Die Antragstellenden müssen ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben, und das Projekt muss in Nordrhein-Westfalen stattfinden.
  • Gemäß der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich“ vom 11. Dezember 2024 sind die Mindesthonorare für Künstlerinnen und Künstler gemäß der „Honorarmatrix“ vom September 2024 zu beachten (https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/honoraruntergrenzen).
  • Das Projekt sollte ein öffentlichkeitswirksames Ergebnis haben, das durch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, geeignete Kooperationen oder andere Maßnahmen unterstützt wird. Die Öffentlichkeitsarbeit sollte mit angemessenen Mitteln ausgestattet sein.

Förderfähige Ausgaben 

Alle Ausgaben müssen projektbezogen sein, insbesondere förderfähig sind: 

  • Produktions- und Aufführungskosten
  • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
  • Kosten für Workshops und Fortbildungen
  • Projektbezogene Personal- und Sachausgaben (auch anteilige Ausgaben für den Overhead)
  • Maßnahmen Barrierefreiheit

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Der Antrag wird bei der Bezirksregierung Arnsberg über das KulturWeb gestellt. Dem Antrag muss ein Projektdatenblatt beigefügt werden, welches im Downloadbereich verfügbar ist. Sollte Sie zusätzlich Ergänzungsmittel für Barrierefreiheit beantragen, muss bei dem Online-Antrag auch die ausgefüllte „Anlage Ergänzungsmittel Barrierefreiheit“ mit hochgeladen werden. Im weiteren Verfahren werden die geprüften Anträge mit einem Votum des für Kultur zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen und den dortigen Fachjurys vorgelegt. Diese entscheiden im Auswahlverfahren entweder selbst oder sprechen Empfehlungen an das Ministerium aus. Entsprechend den Voten der Jurys führen die Bezirksregierungen anschließend die Förderverfahren durch.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Antragsfrist (für Förderungen in 2026) ist der 30. September 2025.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag kann digital über das Fördernehmercockpit des Landes eingereicht werden. Bitte nehmen Sie frühzeitig vor Antragstellung Kontakt mit der für Sie zuständigen Ansprechperson zwecks möglichen Beratungsbedarfes auf. Das Fördernehmercockpit erreichen Sie hier:

Fördernehmercockpit

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung, der allgemeinen Kulturförderrichtlinie NRW sowie der jeweiligen spezifischen Förderrichtlinien des entsprechenden Förderprogramms.