Bezirksregierung
Arnsberg

Diversitätsfonds Nordrhein-Westfalen – Neue künstlerische Perspektiven

Aktuelle Hinweise

Das Projektdatenblatt sollte ausschließlich mit dem Adobe Reader ausgefüllt werden. Nutzerinnen und Nutzern von Mac-Computern, die das Datenblatt mit dem Apple-Programm „Vorschau“ ausfüllen, haben das Problem, dass die Eingabe nach dem Speichern verschwindet (und erst durch einen Klick in das jeweilige Eingabefeld wieder auftaucht). 
Das aktualisierte Projektdatenblatt steht ab sofort unter Download zur Verfügung.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Mit dem Programm werden künstlerische Perspektiven gefördert, die bisher unzureichend in der Kunst- und Kulturszene in NRW repräsentiert sind. Hierzu zählen z. B. die Perspektiven von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, schwarzen Menschen (PoC), älteren Menschen, Menschen mit Behinderung oder Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und queere Menschen (kurz: LSBTIQ*). Ziel ist es, die Diversitätsentwicklung insbesondere im Bereich der freien Künste zu stärken.

Die Förderung richtet sich in erster Linie an Kulturschaffende bzw. -initiativen. Es können aber auch Kultureinrichtungen oder -verbände Anträge stellen, die in Kooperation mit unterrepräsentierten Künstlerinnen und Künstlern Projekte durchführen und damit eine öffentlichkeitswirksame Plattform stellen oder Empowermentprozesse initiieren.
Explizit angesprochen werden auch Erstantragstellende.

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

Künstlerische Projekte

Projekte von Kultureinrichtungen und anderen Kulturträgern aus Nordrhein-Westfalen, die unterrepräsentierten künstlerischen Perspektiven eine Plattform oder Weiterentwicklungsmöglichkeiten bieten (im Sinne einer glaubwürdigen „Anwaltschaft“). 
Konzeptentwicklungen für künstlerische- oder Empowerment-Projekte, die kooperativ und beteiligungsorientiert erarbeitet und öffentlichkeitswirksam angelegt sind.
Die Förderung ist spartenoffen angelegt.
Die Projektförderung von Gastspielen aus dem Ausland sowie von Maßnahmen, bei denen nicht die künstlerische Perspektive in NRW im Fokus steht, ist nicht vorgesehen.
Mittel aus dem Diversitätsfonds NRW können nicht mit dem Förderprogramm „Kulturelle Bildung im Alter“ kombiniert werden.

Wie viel Förderung gibt es?

Die Fördermittel stehen vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung.

Projekte können einjährig (2024) oder überjährig (2024/2025) durchgeführt werden. Es können in der Regel Fördermittel in Höhe von bis zu 20.000 Euro pro Jahr beantragt werden. In Ausnahmefällen, z. B. bei landesweiten (Pilot-)Projekten, kann die Förderhöhe mit einer entsprechenden Begründung überschritten werden.

Zusätzlich können bei Vorhaben von und für Menschen mit Behinderung pro Projekt bis zu 5.000 Euro Ergänzungsmittel für die Herstellung von Barrierefreiheit geltend gemacht werden.

Bei freien Trägern ist ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent zu erbringen. Bei kommunalen Trägern beträgt der Eigenanteil in der Regel mindestens 20 Prozent. Der Eigenanteil kann vollständig durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden. Die Bezirksregierungen stehen hierbei für eine Beratung zur Verfügung (Kontakt siehe unten).

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Förderbedingungen

  • Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen
  • Die Antragstellenden müssen in Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten oder ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben
  • Auf eine angemessene Honorierung von Künstlerinnen und Künstler sowie weiteren Projektbeteiligten ist zu achten
  • Zur Sichtbarmachung der Projekte sollten ausreichende Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit bedacht und mit angemessenen Mitteln ausgestattet sein

Förderfähige Ausgaben

Alle Ausgaben müssen projektbezogen sein, insbesondere förderfähig sind:

  • Produktions- und Aufführungskosten
  • Maßnahmen Öffentlichkeitsarbeit
  • Kosten für Workshops und Fortbildungen
  • Projektbezogene Personal- und Sachausgaben (auch anteilige Ausgaben für den Overhead)
  • Maßnahmen Barrierefreiheit 

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Der Antrag wird bei der Bezirksregierung Arnsberg über das KulturWeb gestellt. Dem Antrag muss ein Projektdatenblatt beigefügt werden, welches im Downloadbereich verfügbar ist. Im weiteren Verfahren werden die geprüften Anträge mit einem Votum des für Kultur zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen und den dortigen Fachjurys vorgelegt. Diese entscheiden im Auswahlverfahren entweder selbst oder sprechen Empfehlungen an das Ministerium aus. Entsprechend den Voten der Jurys führen die Bezirksregierungen anschließend die Förderverfahren durch.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Bewerbungen für das Förderjahr 2024 sind nicht mehr möglich. Die Frist zur Einreichung von Förderanträgen für das Jahr 2024 endete am 07.01.2024. Derzeit können keine weiteren Anträge gestellt werden.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag kann digital über das Fördernehmercockpit des Landes eingereicht werden. Bitte nehmen Sie frühzeitig vor Antragstellung Kontakt mit der für Sie zuständigen Ansprechperson zwecks möglichen Beratungsbedarfes auf. Das Fördernehmercockpit erreichen Sie hier:

FördernehmercockpitIm Nachgang ist der Antrag unterschrieben zuzusenden.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung, der allgemeinen Kulturförderrichtlinie NRW sowie der jeweiligen spezifischen Förderrichtlinien des entsprechenden Förderprogramms.