Diversitätsfonds Nordrhein-Westfalen – Neue künstlerische Perspektiven
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Ein Antrag kann gestellt werden von:
- Kunstschaffenden
- Gruppen, Initiativen und Kompanien (sowohl juristische als auch natürliche Personen) der freien Szene
- Kultureinrichtungen
Es können Kultureinrichtungen Anträge stellen, die im Sinne einer „glaubwürdigen Anwaltschaft“ in Kooperation mit unterrepräsentierten Kunstschaffenden Projekte durchführen und damit eine öffentlichkeitswirksame Plattform stellen oder Empowerment-Prozesse initiieren. Diese Projekte sind mehr als eine reine Programmerweiterung der Einrichtung. Sie werden gemeinsam und auf Augenhöhe mit unterrepräsentierten Kunstschaffenden entwickelt und durchgeführt. So wird das künstlerische Schaffen sichtbar und die Zielgruppe empowert.
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Künstlerische Projekte
- Projekte von Kultureinrichtungen und Festivals aus Nordrhein-Westfalen, die unterrepräsentierten künstlerischen Perspektiven im Sinne einer „glaubwürdigen Anwaltschaft“ in dem weiter unten beschriebenen Sinne eine Plattform und Weiterentwicklungsmöglichkeiten bieten
Die Förderung ist spartenoffen angelegt.
Die Projektförderung von Gastspielen aus dem Ausland, reine Veröffentlichungen von Musikalben und Buchprojekten sowie von Maßnahmen, bei denen nicht die künstlerische Perspektive in NRW im Fokus steht, sind nicht vorgesehen.
Mittel aus dem Diversitätsfonds NRW können nicht mit anderen Fördermitteln des Landes kombiniert werden.
Wie viel Förderung gibt es?
Es können Fördermittel in Höhe von bis zu 25.000 Euro pro Projekt beantragt werden. Hierbei ist für alle nicht-kommunalen Antragstellenden eine Bagatellgrenzen in Höhe von 2.000 Euro und für alle kommunalen Antragstellenden eine Bagatellgrenzen in Höhe von 12.500 Euro zu beachten.
Die Gesamtkosten des Projekts (das heißt die „grundsätzlich zuwendungsfähigen Ausgaben“ laut Finanzierungsplan) dürfen maximal 50.000 Euro betragen. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei landesweiten (Pilot-)Projekten, können die Förderhöhe sowie die maximalen Gesamtkosten überschritten werden. Dies muss im Antrag entsprechend vom Antragstellenden begründet werden.
Zusätzlich können bei Vorhaben von und für Menschen mit Behinderung über die „Anlage Ergänzungsmittel Barrierefreiheit“ pro Projekt bis zu 5.000 Euro Ergänzungsmittel für die Herstellung von Barrierefreiheit beantragt werden. Die entsprechenden Ausgaben werden nicht auf die oben genannten Gesamtkosten von maximal 50.000 Euro angerechnet.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Für das beantragte Projekt gelten folgende Maßgaben:
- Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen.
- Die Antragstellenden müssen ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben, und das Projekt muss in Nordrhein-Westfalen stattfinden.
- Das Projekt sollte ein öffentlichkeitswirksames Ergebnis haben, das durch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, geeignete Kooperationen oder andere Maßnahmen unterstützt wird. Die Öffentlichkeitsarbeit sollte mit angemessenen Mitteln ausgestattet sein.
- Das Projekt ist nicht kommerziell ausgerichtet. Seine Realisierung ist damit von einer öffentlichen Förderung abhängig.
Förderfähige Ausgaben:
Alle Ausgaben, aufgeschlüsselt nach Personal- und Sachausgaben, müssen projektbezogen sein, förderfähig sind unter anderem:
- Produktions- und Aufführungskosten
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
- Ausgaben für Workshops
- anteilige Ausgaben für den Overhead gemäß Nr. 5.3 der Allgemeinen Kulturförderrichtlinie
- Maßnahmen für Barrierefreiheit
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Anträge können ausschließlich online über die Plattform kultur.web und dort unter dem Förderprogramm „Diversitätsfonds NRW 2027“ gestellt werden.
Der vollständige Antrag umfasst neben dem digital ausgefüllten Eingabeformular noch folgende Unterlagen:
- das vollständig ausgefüllte Projektdatenblatt
- Kurzlebensläufe der im wesentlichen beteiligten Kunstschaffenden (maximal 1 Seite pro Künstlerin oder Künstler)
- Sollten Sie zusätzlich Ergänzungsmittel für Barrierefreiheit beantragen, muss die ausgefüllte „Anlage Ergänzungsmittel Barrierefreiheit“ mit hochgeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass weitere Anlagen nicht akzeptiert werden.
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Die Antragstellung ist bis zum 31. Oktober 2026 möglich. Fristgerecht eingereicht ist ein Antrag, wenn er auf kultur.web am 31. Oktober 2026 bis 23:59 Uhr abgegeben wurde.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Der Antrag kann ausschließlich digital über das Fördernehmercockpit des Landes eingereicht werden. Bitte nehmen Sie frühzeitig vor Antragstellung Kontakt mit der für Sie zuständigen Ansprechperson zwecks möglichen Beratungsbedarfes auf. Das Fördernehmercockpit erreichen Sie hier:
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung, der allgemeinen Kulturförderrichtlinie NRW sowie der jeweiligen spezifischen Förderrichtlinien des entsprechenden Förderprogramms.