Diversitätsfonds NRW
Das aktualisierte Projektdatenblatt steht ab sofort unter Download zur Verfügung.
Mit dem neuen Gesamtkonzept „Diversität und Teilhabe in Kunst und Kultur“ stößt das Land einen mehrschichtigen Prozess an, der mit konkreten Maßnahmen Diversität im Kunst- und Kulturbereich strukturell fördert und gestaltet. Ziel ist es, Benachteiligungen auf Grund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Alter oder sexueller Identität abzubauen und Chancengleichheit herzustellen. Die Maßnahmen umfassen den Abbau von Zugangsbarrieren in bestehenden Strukturen – etwa in Programmen und Verfahren der Kulturförderung –, die Unterstützung von diversitätssensiblen Veränderungsprozessen in Kulturverwaltungen von Land und Kommunen, Verbänden und Kulturinstitutionen sowie die Förderung von unterrepräsentierter künstlerischer Arbeit.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Die Förderung richtet sich in erster Linie an Kulturschaffende bzw. –initiativen. Es können aber auch Kultureinrichtungen oder –verbände Anträge stellen, die in Kooperation mit unterrepräsentierten Künstlerinnen und Künstlern Projekte durchführen und damit eine öffentlichkeitswirksame Plattform stellen oder Empowermentprozesse initiieren.
Explizit angesprochen werden auch Erstantragstellerinnen und Erstantragsteller.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen in Nordrhein-Westfalen leben und wohnen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Künstlerische Projekte
- Projekte von Kultureinrichtungen und anderen Kulturträgerinnen und -trägern aus Nordrhein-Westfalen, die unterrepräsentierten künstlerischen Perspektiven eine Plattform oder Weiterentwicklungsmöglichkeiten bieten (im Sinne einer glaubwürdigen „Anwaltschaft“)
- Konzeptentwicklungen für künstlerische- oder Empowerment-Projekte, die kooperativ und beteiligungsorientiert erarbeitet und öffentlichkeitswirksam angelegt sind
Die Förderung ist spartenoffen angelegt.
Die Projektförderung von Gastspielen aus dem Ausland sowie von Maßnahmen, bei denen nicht die künstlerische Perspektive in NRW im Fokus steht, ist nicht vorgesehen (z.B. Projekte mit überwiegend sozialpolitischen Aspekten, Erinnerungskultur, internationale Projekte).
Wie viel Förderung gibt es?
Die Förderung erfolgt i.d.R. über eine Anteilsfinanzierung.
Die maximale Förderhöhe beträgt
a) 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bei Gemeinden und Gemeindeverbänden,
b) 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bei allen übrigen Antragstellenden.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Es können in der Regel Fördermittel in Höhe von bis zu 20.000 EUR pro Jahr beantragt werden. In Ausnahmefällen, z.B. bei landesweiten (Pilot-)Projekten, kann die Förderhöhe mit einer entsprechenden Begründung überschritten werden.
Projekte können einjährig (2022) oder überjährig (2022/2023) durchgeführt werden.
Die Förderung setzt auch im außergemeindlichen Bereich eine angemessene Eigenleistung in Form von Barmitteln voraus, die bei der Finanzierung in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als solche auszuweisen sind. Darüber hinaus ist ein angemessener Betrag für eine wirksame und zeitgemäße Öffentlichkeitsarbeit auszuweisen. Im gemeindlichen Bereich wird eine angemessene Eigenleistung in Höhe von 20% angenommen.
Zusätzlich können bei Vorhaben von und für Menschen mit Behinderung pro Jahr bis zu 5.000 EUR Ergänzungsmittel für die Herstellung von Barrierefreiheit geltend gemacht werden. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie dem Hinweis in der Anlage „Ergänzungsmittel Barrierefreiheit“.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Die Antragstellung erfolgt durch die Vorlage des Projektdatenblattes bei der jeweiligen zuständigen Bezirksregierung. Dazu ist das Formular „Projektdatenblatt" auszufüllen und folgende Anlagen sind beizufügen:
- Kurz-Lebensläufe der im wesentlichen beteiligten Künstlerinnen und Künstler (pro Person max. eine Seite)
- einen aussagekräftigen Kosten- und Finanzierungsplan*
- und - soweit geplant- die Anlage „Ergänzungsmittel Barrierefreiheit“
Die Projekte werden im landesweiten Vergleich durch eine divers besetzte Jury ausgewählt.
Die Jurysitzung findet voraussichtlich im November statt. Über das Ergebnis werden alle Bewerber*innen per E-Mail informiert.
Im Falle einer Juryempfehlung durch die Jury werden Sie aufgefordert, innerhalb von drei Wochen einen förmlichen Zuwendungsantrag (siehe Online-Antrag oder Anträge und Formulare) auf der Grundlage des eingereichten Projektdatenblatts bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung zu stellen.
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Das Projektdatenblatt muss bis zum 31. Oktober vollständig ausgefüllt und mitsamt den v.g. Anlagen bei der Bezirksregierung eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass die angegebene Antragsfrist eine Ausschlussfrist ist, d.h. dass der Antrag vollständig und unterschrieben spätestens zu diesem Zeitpunkt bei der Bezirksregierung vorliegen muss (nicht der Poststempel entscheidet).
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Bitte senden Sie den Antrag an:
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 48.07
-Diversitätsfonds NRW-
Laurentiusstraße 1
59821 Arnsberg
Ab sofort können Anträge auch in elektronischer Form gestellt werden:
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Die Zuwendung erfolgt auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 23 und § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie der Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: