Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet sind einheitlich gekleidete Musikerinnen und Musiker eines Orchesters.

Förderung der Orchester, internationale Musikfeste und Musikprojekte

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine, Kultureinrichtungen, Kommunen sowie privatrechtlich organisierte Unternehmen. 

Was wird gefördert?

  • Konzertreihen mit Modellcharakter
  • Betriebskostenzuschüsse für kommunale Orchester
  • Institutionelle Förderung des Landesorchesters
  • Musikfeste
  • Besondere Schwerpunktveranstaltungen innerhalb eines Musikfestes
  • Musikveranstaltungen von besonderer Bedeutung

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Die Auswahl der Musikprojekte erfolgt im Rahmen eines Juryverfahrens.

Der Antrag muss bis zum 31.10. des Vorjahres eingereicht werden. Nach dem Einsendeschluss eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Antragsformulare finden Sie im Bereich Downloads.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der §§ 23, 44 LHO.