Bezirksregierung
Arnsberg
Die Kulisse eines Gebäudes auf einer Freilichtbühne.

Freilichtbühnen

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Antragsberechtigt ist der Trägerverein der Freilichtbühne.

Was wird gefördert?

Fördergegenstand ist zum Beispiel das Bühnenbild, Kostüme oder Ausstattung für die Maske.

Wie viel Förderung gibt es?

Die Fördersumme liegt meistens zwischen 3.000 Euro und 10.000 Euro. Die Förderung erfolgt in der Regel als Festbetragsfinanzierung.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Das Projekt muss nachvollziehbar im Antrag inklusive einer ausgeglichenen Finanzierung dargestellt werden. Das Einbringen eines Eigenanteils ist wünschenswert.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Vorzulegen ist das Antragsformular (Download) bis zum 30. November eines jeden Jahres. In einer Förderbesprechung entscheidet das für Kultur zuständige Ministerium.

Anträge auf Zustimmung zu einem vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn (Ausnahme von Nr. 1.3 VVG zu § 44 LHO) können nach Genehmigung durch das Kulturministerium kurzfristig beschieden werden.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Die Antragstellung erfolgt bei der Bezirksregierung, Dezernat 48.07, Laurentiusstr. 1, 59821 Arnsberg. Für eine Beratung vor Antragstellung wenden Sie sich bitte an Beate Kurrat.

Ab sofort können Anträge auch in elektronischer Form gestellt werden:

Fördernehmercockpit

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen.