Bezirksregierung
Arnsberg
Grabsteine auf einem Soldatenfriedhof.

Kriegsgräberfürsorge

Das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) dient dazu, den Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise zu gedenken und für zukünftige Generationen die Erinnerung daran wach zu halten, welche schrecklichen Folgen Krieg und Gewaltherrschaft haben.

Zu diesem Zweck bleiben die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegenden Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft dauernd bestehen (Ruherecht). Entstehen dem/der Eigentümer/Eigentümerin eines Grundstücks oder einem/einer anderen Berechtigten durch dieses Ruherecht Vermögensnachteile, ist von dem Land, in dem das Grundstück liegt, eine sogenannte Ruherechtsentschädigung in Geld zu leisten.

Die Bezirksregierung Arnsberg zahlt die vom Bundesverwaltungsamt zugewiesenen Mittel der Ruherechtsentschädigung an die Eigentümer/Eigentümerinnen aus. Anträge auf Neufestsetzung oder Änderung der Ruherechtsentschädigung werden von der Bezirksregierung Arnsberg in Abstimmung mit dem Bundesverwaltungsamt bearbeitet.

Darüber hinaus setzt die Bezirksregierung Arnsberg die Mittel für die Anlegung, Instandsetzung und Pflege der Kriegsgräber nach dem Gräbergesetzt fest, verteilt die zugewiesenen Mittel anteilsmäßig an die Kommunen und kontrolliert deren Verwendung.

Individuelle Auskünfte über die Gräber der in dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bestatteten Kriegs- und Gewaltopfer erteilt der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.