NEUE KÜNSTE RUHR (NKR)
Die Neuen Künste sind:
- Die digitalen Künste, die auf meist interaktive Weise neue ästhetische Erlebnisse und Produktionsweisen ermöglichen. Sie nehmen dabei die Effekte der Digitalisierung auf alle Lebensbereiche in den Fokus.
- Die Urban Arts, die verschiedenen Künste und Kulturen wie HipHop, Street Art, Mural Art und Urbaner Tanz (z. B. Breakdance, Krumping) umfassen. In eigenen Formaten und in Verbindung mit beispielsweise Tanz, bildender Kunst und Musik ermöglichen sie ästhetisches Erleben und Produzieren.
- Der Neue Zirkus, der Elemente der Artistik mit zeitgenössischem Tanz, moderner oder klassischer Musik, Theater, Sprache, bildender Kunst und Medienkunst verknüpft. Er arbeitet dafür unter anderem mit theatralen und experimentellen Formaten.
- Die Szene der elektronischen Musikkultur, die Klangkunst, bildende Kunst, Lichtkunst, darstellende Kunst und Tanz kombiniert. Sie umfasst zudem Schnittstellen zu weiteren Disziplinen und den nachhaltigen Aufbau von Awareness-Strukturen.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Ein Antrag kann gestellt werden von:
- Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturarbeitenden (dazu gehören zum Beispiel Personen aus Bereichen wie Programmierung, Szenographie, Kuration und Design),
- Gruppen, Initiativen und Kompanien (sowohl juristische als auch natürliche Personen),
- kommunalen und freien Kultureinrichtungen.
Aufstrebende Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturarbeitende, die gerade in den Beruf einsteigen, sind ausdrücklich eingeladen, sich zu bewerben.
Für die Person oder Organisation, die einen Antrag stellt, muss Folgendes gelten:
- Sie verortet sich in einem der vier Förderbereiche oder an ihren interdisziplinären Schnittstellen.
- Sie kann ihre künstlerische Qualifikation und Auseinandersetzung mit den Neuen Künsten durch mindestens zwei Arbeitsproben oder Referenzprojekte nachweisen. Eine künstlerische Ausbildung oder eine hauptberufliche künstlerische Tätigkeit sind dabei keine Fördervoraussetzung.
- Wenn eine natürliche Person den Antrag stellt, muss sie für die Projektlaufzeit ihren Wohnsitz oder Arbeitsschwerpunkt im Ruhrgebiet haben.
- Wenn eine juristische Person den Antrag stellt, muss sie ihren Sitz im Ruhrgebiet haben.
- Natürliche oder juristischen Personen mit Sitz außerhalb des Ruhrgebiets können einen Antrag stellen, wenn sie mit natürlichen oder juristischen Personen aus dem Ruhrgebiet kooperieren.
Was wird gefördert?
Im Rahmen der NKR-Projektförderung werden künstlerische Projekte gefördert, die aufgeführt oder öffentlich präsentiert werden. Projekte sind Vorhaben, deren Dauer begrenzt ist. Dazu können auch Festivals gehören.
Das reguläre Tagesgeschäft einer Organisation oder Institution ist kein Projekt.
Wie viel Förderung gibt es?
Der Fördersatz beträgt max. 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Einzelpersonen und freie Träger müssen mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Form von Eigenmitteln einbringen; kommunale Träger mindestens 20 Prozent.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Eine vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft bestellte Fachjury spricht Förderempfehlungen an das Land Nordrhein- Westfalen aus.
Ein Anspruch der antragstellenden Person auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Ein Projekt muss innovativ sein und eine hohe künstlerische Qualität ausweisen.
Darüber hinaus sind die folgenden Kriterien Grundlage für die Bewertung durch die Jury.
Das Projekt sollte eines oder mehrere davon erfüllen:
- Erhöhung der Sichtbarkeit der Neuen Künste (z. B. durch Aktivitäten im öffentlichen Raum oder ohnehin für das Projekt getätigte Öffentlichkeitsarbeit)
- Unterstützung von aufstrebenden Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturarbeitenden
- Beitrag zum Aufbau nachhaltiger Strukturen und Netzwerke im Bereich der Neuen Künste im Ruhrgebiet
- Weiterentwicklung der interdisziplinären Schnittstellen zwischen den verschiedenen Sparten von NKR
- Stärkung der künstlerischen Arbeit von Personen mit marginalisierten Perspektiven
- Ansprache von Menschen, die wenig Zugang zu Kulturangeboten haben
- Berücksichtigung von ökologischer Nachhaltigkeit
- Möglichkeiten der Weiter- und Nachnutzung von im Projekt erarbeiteten Formaten
- Berücksichtigung von Barrierefreiheit
- Kollaborationen zwischen Organisationen und Einzelpersonen aus dem Ruhrgebiet mit internationalen Organisationen oder Einzelpersonen
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Ausführliche Informationen zur Antragsstellung und zum weiteren Verfahren sind den Fördergrundsätzen zu entnehmen.
Diese entnehmen Sie bitte der Webseite der NKR auf Deutsch und Englisch.
https://neuekuensteruhr.de/programm
Personen, die einen Antrag stellen möchten, sind verpflichtet sich in einer der digitalen Veranstaltungen der Programmkoordination über das Förderprogramm und die Antragstellung zu informieren.
Die Termine hierfür werden laufend auf der Webseite publiziert. Zusätzlich kann ein individuelles Beratungsgespräch mit der Programmkoordination vereinbart werden.
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Die Antragstellung ist bis zum 15.03.2023 möglich.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Anträge können ausschließlich online über die Plattform kultur.web.nrw.de gestellt werden.
Hinweise zum Ausfüllen des Onlineantrags finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich.
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Das Land gewährt Zuwendungen für Projektförderungen nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften (VV) zu §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung NRW (LHO NRW) sowie der allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung. Allgemeine Bestimmungen zur Kulturförderung des Landes regelt das Kulturgesetzbuch NRW.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: