Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet sind zwei Personen, die jeweils eine Gitarre in den Händen halten. Die Person links macht sich zusätzlich Notizen auf einem Blatt Papier.

Förderung von profilbildenden/strukturbilden Musikschulprojekten

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Antragsberechtigt sind Musikschulen unabhängig von ihrer Rechtsform, die ihren Sitz und wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und die, die in § 44 Abs. 2 Kulturgesetzbuch NRW (KulturGB) genannten Voraussetzungen erfüllen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, die über die übliche Musikschularbeit, zumindest im teilregionalen Kontext, hinausreichen. „Profilbildend“ sind Projekte, die über eine Anschubfinanzierung des Landes hinaus das Profil der Musikschule musikalisch oder musikpädagogisch weiterentwickeln sollen. Zur inhaltlichen Steuerung, Begleitung und Bündelung kann die oberste Landesbehörde für Kultur ein oder mehrere Jahresthemen erlassen.

Wie viel Förderung gibt es?

Für die Projekte gilt eine Mindestfördersumme von 5.000 Euro für kommunale Musikschulen und 2.000 Euro für Musikschulen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die maximale Landesförderung beträgt pro Kalenderjahr 20.000 Euro.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Für das Jahr 2024 sind folgende Förderschwerpunkte festgelegt:

  • Förderung musikalischer und musikpädagogischer Talente an der Musikschule und in Kooperation mit Partnerinnen und Partnern
  • Gestaltung der Übergänge zwischen Kita und JeKits sowie zwischen JeKits und weiterführenden Schulen
  • musikalische und musikpädagogische Projekte zum Themenbereich Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Diversität
  • Verstetigung digitaler oder digital unterstützter Angebote im musikpädagogischen Kontext
  • Schaffung neuer Kooperationen der Musikschule, auch mit lokalen Amateurmusikstrukturen
  • Darüber hinaus sind alle besonderen Maßnahmen ohne thematische Einschränkung für einen Antrag zugelassen, die geeignet sind, das Profil der Musikschule vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels zu sichern und zu schärfen. Die profilbildende Wirkung muss im Antrag auf die jeweilige Musikschule beschreiben werden.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • In einer ausführlichen inhaltlichen Projektbeschreibung sind Aussagen zu konkreten Zielen zu benennen, die anhand messbarer Kriterien erreicht werden können. Diese Kriterien sind nachvollziehbar darzulegen. Darüber hinaus sind Aussagen zu Zielgruppen und den Projektkriterien sowie zur Leistungsfähigkeit eigener Kräfte und externer Partnerinnen und Partner zu treffen.
  • Es muss ein aussagekräftiger detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden. Nur projektspezifische Kosten dürfen geltend gemacht werden. Die Kosten sind auf der Basis der kassenmäßigen Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben aufzuführen. Es muss erkennbar sein, wie sich die einzelnen Kostenpositionen zusammensetzen (z. B. 30 Stunden für eine Honorarkraft à 20 Euro = 600 Euro). Der Kosten- und Finanzierungsplan muss mit der Projektbeschreibung korrespondieren, d. h. sämtliche aufgeführten Kosten müssen sich aus der Projektbeschreibung ergeben. Einen Musterkosten- und Finanzierungsplan finden Sie in den Downloads.
  • Bürgerschaftliches Engagement kann unter Beachtung der Grenzen und der Regelungen von Nr. 5.1 der Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung vom 12.12.2022 anerkannt werden.
  • Gefördert werden die im Projekt anfallenden Personal- und Sachausgaben. Ausgaben für Baumaßnahmen sind nicht förderfähig.
  • Investitionskosten (z. B. Anschaffung von Instrumenten oder technischen Geräten) sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen förderfähig.
  • Es muss ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eingebracht werden. Der Eigenanteil kann nicht durch externe Kooperationspartnerinnen und -partner erbracht werden, es sei denn, es handelt sich um ein Kooperationsprojekt mehrerer Musikschulen.  
  • Liegt die Realisierung des Projektes auch im Interesse von Dritten, sollen diese sich an der Finanzierung angemessen beteiligen. Beiträge dieser Kooperationspartnerinnen und -partner sind Drittmittel und ersetzen nicht den Eigenanteil.
  • Das Projekt darf noch nicht begonnen worden sein und es darf mit der Projektdurchführung auch nicht begonnen werden, bevor ein Bewilligungsbescheid oder eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt wurde. Es sei denn, die Regelung von Nr. 6.4 a) der Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung vom 28.04.2021 trifft auf das beantragte Projekt zu.
  • Förderjahr ist das Kalender- oder Musikschuljahr. Für Maßnahmen, die zweijährig aufbauen, können zweijährige Anträge gestellt werden. Für Projekte, die im Jahr 2024 beginnen, ist eine maximal zweijährige Förderung, möglich. Außerdem können schuljahresbezogene Anträge haushaltsjahrübergreifend bis maximal 31.12.2025 beantragt werden. Es sind im Zuwendungsantrag die Gesamtkosten, die Eigenanteile, die Mittel Dritter sowie die Förderbeträge je Kalenderjahr darzulegen.
  • Nach Durchführung der Maßnahme ist der Verwendungsnachweis einzureichen.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Die Auswahl der Musikschulprojekte erfolgt im Rahmen eines Juryverfahrens.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Der Antrag muss bis zum 20.11.2023 eingereicht werden. Nach dem Einsendeschluss eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. 

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag ist digital über das Fördernehmercockpit des Landes eingereicht werden. Bitte nehmen Sie frühzeitig vor Antragstellung Kontakt mit der für Sie zuständigen Ansprechperson zwecks möglichen Beratungsbedarfes auf. Das Fördernehmercockpit erreichen Sie hier:

Fördernehmercockpit

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung, der allgemeinen Kulturförderrichtlinie NRW sowie der jeweiligen spezifischen Förderrichtlinien des entsprechenden Förderprogramms.