Bezirksregierung
Arnsberg
Im Vordergrund steht eine Stahlkonstruktion in einem Gewerbegebiet. Im Hintergrund ist ein Fernsehturm abgebildet.

Regionales Kultur Programm im Ruhrgebiet

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie privatrechtlich organisierte Unternehmen. Kommunale Träger/-innen sind nicht antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Es werden Projekte gefördert, die

  • nachhaltig wirken und regionale Kulturentwicklungspotentiale enthalten,
  • die Region künstlerisch qualifizieren,
  • regional vernetzt sind,
  • städteübergreifende Kooperationen eingehen und/oder städteübergreifender Wirkung entfalten,
  • die regionale Identität und das kulturelle Profil der Region Ruhr stärken,
  • sich mit dem Strukturwandel in der Region Ruhr künstlerisch auseinandersetzen.

Wie viel Förderung gibt es?

Der Fördersatz beträgt maximal 80 Prozent.

Was sind die Kriterien?

Um das Regionale Kultur Programm umzusetzen, wurden spezifische Förderkriterien entwickelt, die für alle Regionen gleichermaßen gelten.

  • Kooperation und Vernetzung: Mindestens drei Partner*innen aus mindestens zwei Städten/Gemeinden entwickeln ein Projekt und führen es gemeinsam durch
  • Marketingmaßnahmen müssen ein erkennbarer Bestandteil des Projektes sein. Jede*r Partner*in beteiligt sich an den Marketingmaßnahmen für das Projekt.
  • Weitere Partner*innen sind gewünscht, die Ressourcen zur Projektumsetzung einbringen.
  • Bei der Förderung eines Netzwerks sind die Anforderungen an die Kooperationsqualität besonders hoch.
  • Ein regionaler Bezug muss gegeben sein, der in der Regel über die Leitthemen der jeweiligen Region hergestellt wird.
  • Kooperationsprojekte mit besonders hoher künstlerischer bzw. kulturfachlicher Qualität und Innovationscharakter werden bevorzugt berücksichtigt.

Ein angemessener Eigenanteil (min. 10 Prozent) muss gewährleistet sein. 

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Auf der Homepage des Regionalen Kultur Programms NRW haben Sie die Möglichkeit, Ihr Projektdatenblatt hochzuladen. Die Frist dafür ist der 30. September eines jeden Jahres. Rechtzeitig vor der Antragstellung muss mindestens eine Beratung in Anspruch genommen werden.

Teil des Projektdatenblattes ist eine Kurzbeschreibung des Projektes

Die Beschreibung sollte enthalten:

  • Darstellung des Projektes,
  • die Projektorganisation,
  • die Projekt-Beteiligten,
  • die Veranstaltungsorte und
  • die Zielgruppe eingegangen.

Außerdem ist darzulegen und zu begründen, welche/welches der genannten Förderkriterien das Projekt aus Ihrer Sicht erfüllt.

Um feststellen zu können, ob das Projekt den Förderkriterien entspricht, sollten – abhängig vom jeweiligen Förderkriterium, auf das sich der Antrag bezieht – folgende Fragen (ggfs. auch in Stichworten) beantwortet werden:

  • Eindeutige Zieldefinition: Warum und mit welchen Zielen wird dieses Projekt als Vernetzungsprojekt der Regionalen Kulturpolitik definiert?
  • Inwiefern hat das Projekt eine nachhaltige Wirkung?
  • Inwiefern ist es auf Kontinuität hin angelegt?
  • Gibt es eine feste und überzeugende Organisationsstruktur?
  • Was ist an dem Projekt innovativ?
  • Bringt das Projekt eine neue Qualitätsdimension im Rahmen der regionalen Kulturarbeit?
  • Besitzt das Projekt die notwendige Originalität, die notwendige Professionalität?
  • Leistet das Projekt einen Beitrag zur Qualifizierung von künstlerischen Fähigkeiten?
  • Inwieweit ist das Projekt in der Organisation und/oder in der Durchführung vernetzend angelegt? Welche Kooperationen finden statt? Sind Vernetzungsstrukturen auf der Ebene der Produktion, der Organisation und/oder Durchführung vorgesehen bzw. möglich?
  • Inwiefern stärkt das Projekt die kulturelle Identität der Region Ruhr?
  • Inwiefern kann das Projekt zur Profilierung der Kulturlandschaft der Region Ruhr beitragen?
  • Findet eine künstlerische Auseinandersetzung mit dem Strukturwandel in der Region Ruhr statt?

Neben dem Projektdatenblatt habe Sie die Möglichkeit, zwei Anlagen hochzuladen. Empfehlenswerte Anlagen sind:

  • Ausführliche Projektbeschreibung,
  • Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.

Eine Jury spricht in der ersten Stufe des zweistufigen Antragsverfahrens eine Förderempfehlung aus, die Voraussetzung für die formale Antragstellung beim Land Nordrhein-Westfalen ist. Der Förderantrag muss bis zum 30. November eines jeden Jahres (postalisch oder digital) gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch, bei technischen Schwierigkeiten steht ein Antragsformular im Anhang als Download bereit. 

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Die Frist zur digitalen Übermittlung des Projektdatenblatts ist der 30. September.

Der Förderantrag muss bis zum 30. November vorliegen (postalisch oder digital).

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Das Projektdatenblatt reichen Sie bitte digital über die Homepage des Regionalen Kultur Programms NRW ein.

Ab sofort sollen die Förderanträge nach erfolgreichem Juryverfahren nur noch in elektronischer Form gestellt werden:

Fördernehmercockpit

Sollten technische Schwierigkeiten vorliegen, können Sie den Antrag auch händisch ausgefüllt einreichen. Den Vordruck für Ihren Antrag auf Förderung finden Sie unter „Downloads“. Bitte schicken Sie den ausgefüllten Antrag fristgerecht an:

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 48
Laurentiusstr. 1
59821 Arnsberg

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung NRW (LHO NRW).