
Visuelle Künste/Provenienz
Die Förderziele sind
- die Unterstützung von Vorhaben, die künstlerische Positionen der Medienkunst präsentieren, thematisieren, erforschen oder vermitteln,
- Vorhaben, die den künstlerischen Film präsentieren oder thematisieren (ausgenommen ist die Filmproduktion),
- Projekte zur Vernetzung der Filmszene, die Förderung der individuellen künstlerischen Entwicklung von Filmemacher*innen, als auch
- die Vermittlung des künstlerischen Films an Kinder und Jugendliche.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- Gemeinden und Gemeindeverbände,
- Sonstige öffentliche Träger/-innen,
- Einzelpersonen,
- Vereine, Organisationen und sonstige private Träger*innen.
Was wird gefördert?
- Regional und überregional herausragende Ausstellungen und Präsentationen im Bereich Medienkunst,
- Fachveranstaltungen und Projekte im Bereich der Medienkunst,
- Vorhaben zur Vermittlung der Medienkunst an Kinder und Jugendliche,
- Projekte mit Modellcharakter,
- Projekte zur Restaurierung und Sicherung von Medienkunst,
- Das Medienkunstnetzwerk „Medienwerk NRW“,
- Regional und überregional herausragende Filmfestivals und Filmreihen,
- Fachveranstaltungen und Projekte im Bereich des künstlerischen Films und des Dokumentarfilms,
- Vorhaben zur Vermittlung des künstlerischen Films an Kinder und Jugendliche,
- Projekte zur Restaurierung und Sicherung historischen Filmmaterials.
Wieviel Förderung gibt es?
Die Förderung kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen Bei Projekten des Substanzerhalts und der Sicherung im Bereich „Film“ kann die Förderung bis zu 50 Prozent betragen.
Was sind die Kriterien? Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
Die Finanzierung des Eigenanteils muss gewährleistet sein. Weitere Kriterien enthalten die Informationsblätter unter Downloads.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Vorzulegen ist
- der Antrag auf Zuwendung für öffentliche bzw. private Antragsteller*innen,
- eine Kurzbeschreibung der Maßnahme sowie
- ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan.
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet eine vom für Kulturministerium Nordrhein-Westfalen berufene Jury aus Medienkunstfachleuten beziehungsweise Filmfachleuten.
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Ein Antrag auf Förderung für das folgende Jahr kann bis spätestens zum 31. Oktober eines Jahres (Posteingangsdatum) gestellt werden.
Wo kann ein Förderantrag gestellt werden?
Die Antragstellung erfolgt bei der
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 48 „Kunst und Kultur“
Laurentiusstr. 1
59821 Arnsberg
Ab sofort können Anträge auch in elektronischer Form gestellt werden:
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung.
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