Bezirksregierung
Arnsberg
07.07.2018
Siedlungsentwicklung in Lippstadt

7. Änderung des Regionalplanes Arnsberg - Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis

Mit der 7. Änderung sollen die Grundlagen für die weitere Siedlungsentwicklung in der Stadt Lippstadt gelegt werden. Es wird eine räumliche Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die Kernstadt und den Stadtteil Bad Waldliesborn angestrebt.

Mit der 7. Änderung sollen die Grundlagen für die weitere Siedlungsentwicklung in der Stadt Lippstadt gelegt werden. Es wird eine räumliche Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die Kernstadt und den Stadtteil Bad Waldliesborn angestrebt.

Der Regionalrat Arnsberg hat in seiner Sitzung am 21.06.2018 beschlossen, das Erarbeitungsverfahren für die 7. Änderung des o.g. Regionalplan-Teilabschnittes einzuleiten. Folgende Änderungen sind vorgesehen

  • Festlegung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) - GIB „Am Wasserturm II“ - mit einer Größe von ca. 40 ha im Südosten der Kernstadt, östlich der B 55, zwischen dem GIB „Am Wasserturm“ und dem GIB „Kernstadt Ost“
  • Rücknahme eines Teilbereiches (ca. 7 ha) des GIB „Seilerweg, Bad Waldliesborn“ im Südwesten des Stadtteils Bad Waldliesborn, westlich der K 54 und nördlich der K 15; angestrebte Festlegung ist Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB)
  • Umplanung zweier Teilbereiche (insgesamt ca. 58 ha) des GIB „Kernstadt Ost“ in Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB). Die östliche Teilfläche befindet sich östlich der Lüningstraße zwischen der DB-Trasse im Süden, der Lippeaue im Norden und westlich der Straße Ostenfeldmark. Die westliche Teilfläche befindet sich westlich der WLE-Bahntrasse und östlich der Steinstraße
  • Erweiterung des ASB „Bad Waldliesborn“ um ca. 8 ha im Südosten von Bad Waldliesborn, südlich des Grünen Wegs und westlich sowie nördlich des Sommerwegs
  • Rücknahme zweier Teilbereiche des ASB „Bad Waldliesborn“ um insgesamt ca. 2 ha im Südosten und im Norden des Stadtteils Bad Waldliesborn, angestrebte Festlegung ist AFAB

Textliche Festlegungen des Regionalplanes sind durch die Änderung nicht betroffen.

Im Zeitraum vom 23.07.2018 bis einschließlich 24.09.2018 liegen die Unterlagen zur Regionalplanänderung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieses Zeitraumes haben die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen die Gelegenheit, zur Änderung des Regionalplanes Stellung zu nehmen. Weitere Informationen zu Ort und Zeitraum der öffentlichen Auslegung sowie zum Abgeben von Stellungnahmen finden Sie im Amtsblatt Nr. 27.

Die Planungsunterlagen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur Einsicht bereit liegen, sind auch hier abrufbar.