Bezirksregierung
Arnsberg
30.12.2019
Braunkohlenbergbau

Anschlussgenehmigung für Tagebau Garzweiler bis 2022 erteilt

Die landesweit für Bergbau zuständige Abteilung der Bezirksregierung Arnsberg hat turnusgemäß den vom Unternehmen regelmäßig aufzustellenden Hauptbetriebsplan für den Tagebau Garzweiler bis zum Jahresende 2022 zugelassen.

Die landesweit für Bergbau zuständige Abteilung der Bezirksregierung Arnsberg hat turnusgemäß den vom Unternehmen regelmäßig aufzustellenden Hauptbetriebsplan für den Tagebau Garzweiler bis zum Jahresende 2022 zugelassen.

Die Zulassung steht im Einklang mit der Leitentscheidung der Landesregierung aus dem Jahr 2016. Sie steht zudem den Empfehlungen der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung vom 31. Januar 2019 und den laufenden Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Betreibern von Kohlekraftwerken zur Umsetzung der Empfehlungen nicht entgegen und enthält diesbezüglich keine Vorfestlegungen.

Der Hauptbetriebsplan regelt den weiteren Betrieb und den Verlauf von Abbau und Verkippung des Tagebaus für den Zeitraum im Anschluss an den zum Ende des Jahres auslaufenden vorherigen Hauptbetriebsplan. Zudem werden insbesondere Regelungen zur Sicherstellung der Wiedernutzbarmachung von Betriebsflächen sowie zur Gewährleistung der Sicherheit und des Umweltschutzes getroffen. Der räumliche Geltungsbereich überdeckt keine bebauten Grundstücke in den vom Braunkohlenplan zur Umsiedlung von Berverath, Keyenberg, Kuckum und Unter-/Oberwestrich erfassten Ortschaften.