Bezirksregierung
Arnsberg
16.01.2019
Bauarbeiten können beginnen

Ausbau der B 54 in Lünen ab Einmündung der B 236 (Stadtgrenze Dortmund) bis zur Einmündung Kupferstraße

Der Planfeststellungsbeschluss vom 17. Oktober 2018 für das o.g. Bauvorhaben ist seit dem 12.Januar 2019 bestandskräftig. Es sind keine Klagen beim OVG Münster eingereicht worden.
 

Der Planfeststellungsbeschluss vom 17. Oktober 2018 für das o.g. Bauvorhaben ist seit dem 12.Januar 2019 bestandskräftig. Es sind keine Klagen beim OVG Münster eingereicht worden.

Die Bezirksregierung Arnsberg führte auf Antrag des Landesbetriebs Straßen NRW, Regionalniederlassung Südwestfalen, vom 29. April 2015 das Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz durch.

Nachdem die Planung im Oktober 2017 vom Landesbetrieb in kleinen Teilen geändert werden musste, konnte der Erörterungstermin bereits Anfang Februar 2018 mit den Einwendern so zügig und erfolgreich durchgeführt werden, dass bereits am 17.Oktober 2018 der Planfeststellungsbeschluss von der Bezirksregierung Arnsberg erlassen werden konnte.

Zielsetzung des vierstreifigen Ausbaus ist die Verbesserung der Verkehrsqualität in einem bereits heute durch regelmäßige Stauerscheinungen auffälligen Abschnitt und damit die Optimierung der Anbindung der Stadt Lünen an das Autobahnnetz sowie der Verbindung zur Stadt Dortmund.

Bei der Prognose der zu erwartenden Verkehrsbelastungen wurde der Prognosehorizont 2025 gewählt. Für diesen Zeithorizont wurden Annahmen zum Mobilitätsverhalten getroffen, die unter den voraussichtlichen demografischen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen eintreffen werden. Um die aktuellen Zahlen zu ermitteln, wurde die Verkehrsuntersuchung auf das Prognosejahr 2030 fortgeschrieben (Stand 17. November 2017).

Nach der Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung im Jahr 2017 wird die Verkehrsbelastung bis zum Prognosejahr 2030 – auch ohne den Ausbau der B 54 – auf über 34.500 Kfz/24h betragen. Bei dem derzeitigen Ausbauzustand wäre die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht mehr zu gewährleisten.

Der Beschluss wurde denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt.

Nunmehr kann mit Bestandskraft zügig mit den Bauarbeiten begonnen werden. In der Regel geschieht dies durch den Vorhabenträger, den Landesbetrieb Straßenbau NRW, durch die Baufeldfreimachung und entsprechende Vergabe der Bauarbeiten nach erfolgter Ausführungsplanung.