Auszahlung der Konsolidierungshilfe 2018 an die Stadt Werl
Die Stadt Werl nimmt pflichtig am Stärkungspakt Stadtfinanzen teil.
Mit dem Stärkungspakt unterstützt das Land NRW gezielt Kommunen in einer besonders schwierigen Haushaltssituation. Diese Kommunen erhalten zum 1. Oktober jeden Jahres bis einschließlich 2020 Finanzhilfen des Landes. Ab 2021 müssen die Kommunen, u.a. auch die Stadt Werl, ihre Haushalte ohne Landeshilfen ausgleichen.
Bei der Stadt Werl wurde die Auszahlung der Stärkungspaktmittel zum 01. Oktober 2018 zunächst zurückgestellt, da zum damaligen Zeitpunkt noch nicht alle Zahlungsvoraussetzungen vorlagen.
Die Stadt Werl hat am 22.02.2019 den vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2017 vorgelegt. Somit sind nun sämtliche Voraussetzungen (neben den vom Rat festgestellten Jahresabschlüssen bis 2016) für die Auszahlung der Konsolidierungshilfe des Jahres 2018 erfüllt.
Mit Bescheid vom 14. März 2019 wurde daher die Konsolidierungshilfe in Höhe von 1.165.250 Euro für das Jahr 2018 an die Stadt Werl festgesetzt. Die Auszahlung wurde bereits veranlasst.
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