Bezirksregierung
Arnsberg
von links: Andreas Welz, Bezirksregierung Arnsberg, Andreas Quentmeier, stellv. Obermeister, Frank Roos, Bernhard Mertens, Obermeister, Mario Schweitzer, Bezirksregierung Arnsberg, Heinrich Böckelühr, Regierungspräsident
19.01.2024
Empfang der Schornsteinfeger-Innung bei der Bezirksregierung

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Frank Roos für Bochum wieder bestellt

Im Rahmen des diesjährigen Empfangs der Schornsteinfeger-Innung bei der Bezirksregierung Arnsberg konnte Regierungspräsident Heinrich Böckelühr jetzt 18 neue bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger (wieder-)bestellen, davon erfolgt eine Wiederbestellung im Kehrbezirk Bochum 06.

Frank Roos wurde zum 1. Januar 2024 erneut (nach 2010 und 2017) als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Bochum 06 mit circa 1.900 Liegenschaften bestellt. Sein Kehrbezirk umfasst die Bochumer Ortsteile Werne und Langendreer.
Frank Roos besitzt die Zusatzqualifikation "Gebäudeenergieberater" und sein Schornsteinfegerbetrieb ist nach dem Gütesiegelverfahren "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" der akkreditierten Zertifizierungsstelle für Handwerk und Mittelstand in Deutschland (ZdH-Zert GmbH) zertifiziert.

Hintergrund

Mit der Reform des Schornsteinfegerrechts Anfang 2013 wurde im Schornsteinfegerhandwerk Wettbewerb eingeführt. Zudem wurde die Vergabe von Kehrbezirken „auf Lebenszeit“ abgeschafft. Freiwerdende Kehrbezirke werden seitdem öffentlich ausgeschrieben und auf sieben Jahre befristet vergeben. Im Regierungsbezirk Arnsberg gibt es insgesamt 320 Kehrbezirke, von denen im vergangenen Jahr 28 ausgeschrieben und vergeben wurden.

Die Auswahl unter den Bewerbenden wird nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen. Ein wichtiges Kriterium hierbei ist neben der regelmäßigen Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die Berufserfahrung im Schornsteinfegerhandwerk. Die Bezirksregierung Arnsberg führt in der Regel zusätzlich Auswahlgespräche durch.

Nach Ablauf der sieben Jahren können sich die jeweiligen Kehrbezirksinhaberinnen und -inhaber erneut um den bisher verwalteten Bezirk bewerben.