Bezirksregierung
Arnsberg
17.08.2020
Wasserrechtsverfahren für den Braunkohlentagebau Hambach wird ab Ende August fortgesetzt

Bezirksregierung Arnsberg führt Online-Konsultation durch

Wegen der Corona Pandemie konnte der ursprünglich bereits für Juni 2020 vorgesehene Erörterungstermin nicht stattfinden. Stattdessen wird vom 31. August bis 27. September 2020 eine Online-Konsultation durchgeführt. Einwender*innen und Betroffene bekommen damit die Gelegenheit, ihre vorgebrachten Einwendungen und Bedenken näher zu erläutern.

Wegen der Corona Pandemie konnte der ursprünglich bereits für Juni 2020 vorgesehene Erörterungstermin nicht stattfinden. Stattdessen wird vom 31. August bis 27. September 2020 eine Online-Konsultation durchgeführt. Einwender*innen und Betroffene bekommen damit die Gelegenheit, ihre vorgebrachten Einwendungen und Bedenken näher zu erläutern.

Weitere Teilnehmer*innen der Online-Konsultation sind die zahlreichen Träger öffentlicher Belange, Verbände, Gutachter sowie der Antragsteller und natürlich die Bezirksregierung Arnsberg als landesweit für Bergbau und Energie in NRW zuständige Genehmigungsbehörde.

Die RWE Power AG hatte im Juni 2018 eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Hambach für den Zeitraum 2021 - 2030 beantragt. Für die Gewinnung von Braunkohle im Tagebau muss der Grundwasserspiegel fortlaufend abgesenkt werden. Nur so ist die Standsicherheit der Tagebauböschungen zu gewährleisten, die für die Gewinnung, aber insbesondere auch für die über viele Jahre dauernden Maßnahmen der Wiedernutzbarmachung unbedingt notwendig ist. Die Entnahme und Ableitung von Grundwasser muss daher auch bei vorzeitiger Beendigung der Gewinnung im Tagebau Hambach langfristig weiter durchgeführt werden.

Im Wasserrechtsverfahren sind aufgrund von Art, Größe und Wassermenge des Vorhabens eine Prüfung der Umweltverträglichkeit, eine Flora-, Fauna- und Habitat- Verträglichkeitsprüfung sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen.

Der Plan und die Antragsunterlagen haben im Juni und Juli 2019 öffentlich ausgelegen. Daraufhin wurden mehr als 2400 Einwendungen erhoben. Darüber hinaus haben die über 60 beteiligten Träger öffentlicher Belange sowie Umweltverbände ihre Stellungnahmen abgegeben. Der Erörterungstermin sollte ursprünglich planmäßig im Juni 2020 stattfinden. Mit einer großen Teilnehmerzahl war angesichts der vielen Einwendungen und Stellungnahmen zu rechnen. Aufgrund der coronabedingten Kontaktbeschränkungen hat die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Genehmigungsbehörde beschlossen, anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation durchzuführen. Die Rechtsgrundlage für die Online-Konsultation wurde Ende Mai 2020 durch den Bundesgesetzgeber mit dem Planungssicherstellungsgesetz geschaffen. Danach können einzelne Verfahrensschritte in Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren ersetzt werden. So kann anstelle eines Erörterungstermins, wie hier vorgesehen, eine Online-Konsultation durchgeführt werden. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass einerseits das laufende Erlaubnisverfahren und andererseits die gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Berechtigten ordnungsgemäß unter Einhaltung des Infektionsschutzes durchgeführt werden können.

Die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen werden für die On-line-Konsultation über ein Internetportal zugänglich gemacht. Es werden nur die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und eingegangenen Stellungnahmen erörtert. Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben die Personen, die Einwendungen erhoben haben und die vom Vorhaben Betroffenen. Daneben können Vertreter der beteiligten Behörden, der Antragstellerin und der Genehmigungsbehörde teilnehmen.

Die Teilnahmeberechtigung ist daher entsprechend nachzuweisen. Dazu ist eine Kopie oder eine eingescannte Datei des Personalausweises, gegebenenfalls eines Grundbuchauszugs des betroffenen Grundstücks oder eine Vertretungsvollmacht als Fotodatei oder eingescannte PDF-Datei einzureichen. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung im Internetportal der Online-Konsultation unter www.online-konsultation-br-arnsberg.de möglich.

Die Anmeldung ist in der Zeit vom Montag, den 24.8.2020 bis Freitag, den 11.9.2020 möglich. Danach kann eine Anmeldung nur mit besonderer Begründung erfolgen. Die Zugangsdaten werden dann per Email zugesandt.

Die Online-Konsultation findet von Montag, den 31.8.2020 bis Sonntag, den 27.9.2020 im Internet unter der Adresse www.online-konsultation-br-arnsberg.de statt. Die Teilnahmeberechtigten haben neben dem Zugang zu Informationen die Möglichkeit, sich elektronisch innerhalb des Portals oder schriftlich per Post bis Sonntag den 27.9.2020 zu äußern. Es besteht ein Wahlrecht, beide Formen sind nebeneinander zulässig. Die in der Online-Konsultation gewonnenen Erkenntnisse werden in der Entscheidungsfindung abgewogen und entsprechend berücksichtigt.