Bezirksregierung
Arnsberg
08.08.2023
Anhaltende Niederschläge

Bezirksregierung Arnsberg setzt die Untersagung der Wasserentnahme bis zum 1. September 2023 aus

Die Allgemeinverfügungen zur Untersagung von Wasserentnahmen aus den Flüssen Ruhr, Lenne und Sieg gelten bis zum 1. September 2023 nicht.

Die Bezirksregierung Arnsberg hatte die Allgemeinverfügungen aufgrund niedriger Wasserstände in Ruhr, Lenne und Sieg am 8. Juli 2023 erlassen. Durch die ergiebigen Niederschläge der vergangenen Wochen haben sich die Wasserstände in den Gewässern jedoch wieder erhöht, so dass sich die Sachlage an den Flüssen Ruhr, Lenne und Sieg entschärft hat.

Der Wasserhaushalt im Gesamtsystem dieser Flüsse hat sich erfreulicherweise soweit erholt, dass auch eine gewisse niederschlagsfreie Zeit schadlos ausgeglichen werden kann. Daher werden die Beschränkungen des erlaubnisfreien Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauchs bis zum 1. September 2023 ausgesetzt.

Somit sind Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch sowie im Rahmen des Anlieger- und Eigentümergebrauchs bis zum 1. September 2023 wieder erlaubt. Die Bezirksregierung Arnsberg wird fortlaufend prüfen, ob eine Aufhebung oder eine weitere Änderung der Allgemeinverfügung vom 8. Juli 2023 geboten ist.

Die aktuellen Änderungen finden Sie auf der Seite mit den Bekanntmachungen.