
Bezirksregierung Arnsberg untersagt Wasserentnahmen im Regierungsbezirk
Das Verbot gilt für Wasserentnahmen im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs. Verboten ist es damit nicht nur, größere Wassermengen (beispielsweise mit fahrbaren Behältnissen), sondern auch kleinere Mengen für die Bewässerung von Privatgärten zu entnehmen. Ausgenommen davon sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Verstöße gegen die Allgemeinverfügungen können im Einzelfall mit Bußgeldern geahndet werden.
Die Pegelstände an Ruhr, Lenne und Sieg befinden sich aktuell bereits wieder unterhalb des mittleren Niedrigwassers und damit teilweise häufig auf einem kritischen Niveau. Mit sinkenden Wasserständen verschlechtern sich die Lebensraumbedingungen für Gewässerorganismen zunehmend. Im Vergleich zu langjährigen Beobachtungen fällt besonders auf, dass die derzeitigen Niedrigwasserstände deutlich früher im Jahr auftreten als üblich. Solche Werte sind normalerweise erst ab Ende August beziehungsweise ab September zu erwarten.
Um dieser kritischen Entwicklung entgegenzuwirken und unter Berücksichtigung der für die nächsten Wochen gemeldeten Wetterlage, hat die Bezirksregierung Arnsberg die Allgemeinverfügungen erlassen. Diese finden Sie unter dem nachfolgenden Link: Aktuelle Bekanntmachungen | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)
Da sich der Wasserstand der Lippe im Regierungsbezirk Arnsberg derzeit noch in einem weniger kritischen Bereich befindet, wird auf eine entsprechende Allgemeinverfügung für die Lippe zunächst verzichtet. Die Bezirksregierung Arnsberg bittet jedoch auch für die Lippe eindringlich um eine sparsame Wasserentnahme, um Tiere und Pflanzen zu schützen.