Bezirksregierung
Arnsberg
18.09.2020
Wasserrechtsverfahren für den Braunkohlentagebau Hambach

Bezirksregierung Arnsberg wiederholt Online-Konsultation

Bei der aktuell laufenden Online-Konsultation wurde im Rahmen der Bekanntmachung im Amtsblatt der Bezirksregierung Arnsberg eine Frist nicht eingehalten. Deshalb wird die Online-Konsultation jetzt wiederholt. Die Anmeldung zur Online-Konsultation ist ab Montag (21. September 2020) möglich.

Bei der aktuell laufenden Online-Konsultation wurde im Rahmen der Bekanntmachung im Amtsblatt der Bezirksregierung Arnsberg eine Frist nicht eingehalten. Deshalb wird die Online-Konsultation jetzt wiederholt. Die Anmeldung zur Online-Konsultation ist ab Montag (21. September 2020) möglich.

Die Wiederholung der Online-Konsultation findet dann von Montag, dem 28.9.2020 bis Montag, den 26.10.2020 im Internet unter der Adresse www.online-konsultation-br-arnsberg.de statt. Wegen der Corona Pandemie konnte der ursprünglich vorgesehene Erörterungstermin nicht stattfinden. Einwender und Betroffene bekommen mit der Online-Konsultation die Gelegenheit, ihre vorgebrachten Einwendungen und Bedenken näher zu erläutern. Weitere Teilnehmer der Online-Konsultation sind die zahlreichen Träger öffentlicher Belange, Verbände, Gutachter sowie der Antragsteller und natürlich die Bezirksregierung Arnsberg als landesweit für Bergbau und Energie in NRW zuständige Genehmigungsbehörde.

Grundwasserabsenkung weiterhin erforderlich

Die RWE Power AG hatte im Juni 2018 eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Hambach für den Zeitraum 2021 - 2030 beantragt. Für die Gewinnung von Braunkohle im Tagebau muss der Grundwasserspiegel fortlaufend abgesenkt werden. Nur so ist die Standsicherheit der Tagebauböschungen zu gewährleisten, die für die Gewinnung, aber insbesondere auch für die über viele Jahre dauernden Maßnahmen der Wiedernutzbarmachung unbedingt notwendig ist. Die Entnahme und Ableitung von Grundwasser muss daher auch bei vorzeitiger Beendigung der Gewinnung im Tagebau Hambach langfristig weiter durchgeführt werden. Im Wasserrechtsverfahren sind aufgrund von Art, Größe und Wassermenge des Vorhabens eine Prüfung der Umweltverträglichkeit, eine Flora-, Fauna- und Habitat- Verträglichkeitsprüfung sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen.

Bisheriger Verfahrensablauf

Der Plan und die Antragsunterlagen haben im Juni und Juli 2019 öffentlich ausgelegen. Daraufhin wurden mehr als 2400 Einwendungen erhoben. Darüber hinaus haben die über 60 beteiligten Träger öffentlicher Belange sowie Umweltverbände ihre Stellungnahmen abgegeben. Der Erörterungstermin sollte ursprünglich bereits im Juni 2020 stattfinden. Mit einer großen Teilnehmerzahl war angesichts der vielen Einwendungen und Stellungnahmen zu rechnen. Aufgrund der Corona bedingten Kontaktbeschränkungen hat die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Genehmigungsbehörde beschlossen, anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation durchzuführen. Die Rechtsgrundlage für die Online-Konsultation wurde Ende Mai 2020 durch den Bundesgesetzgeber mit dem Planungssicherstellungsgesetz geschaffen. Danach können einzelne Verfahrensschritte in Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren ersetzt werden. So kann anstelle eines Erörterungstermins wie hier vorgesehen eine Online-Konsultation durchgeführt werden. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass einerseits das laufende Erlaubnisverfahren und andererseits die gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Berechtigten ordnungsgemäß unter Einhaltung des Infektionsschutzes durchgeführt werden können.

Online-Konsultation

Die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen werden für die Online-Konsultation über ein Internetportal zugänglich gemacht. Es werden nur die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und eingegangenen Stellungnahmen erörtert. Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben nur die Personen, die Einwendungen erhoben haben und die vom Vorhaben Betroffenen. Daneben können Vertreter der beteiligten Behörden, der Antragstellerin und der Genehmigungsbehörde teilnehmen.

Teilnahmeberechtigung

Teilnehmer die bereits einen Zugang zur bisherigen Online-Konsultation besitzen benötigen keine erneute Anmeldung zur Wiederholung der Online-Konsultation. Die bestehenden Zugangsdaten können weiter genutzt werden. Bereits gesendete Kommentare / Äußerungen werden im weiteren Verfahren abgewogen und entsprechend berücksichtigt. Für noch nicht registrierte Teilnehmer ist die Teilnahmeberechtigung entsprechend nachzuweisen. Dazu ist eine Kopie oder eine eingescannte Datei des Personalausweises einzureichen. Name und Adresse des Ausweisinhabers müssen lesbar sein, weitere personenbezogene Daten dürfen dabei unkenntlich gemacht sein. Wenn die Anschrift im Personalausweis nicht im Untersuchungsraum liegt, ist die Betroffenheit oder Teilnahmeberechtigung nachzuweisen. Dazu ist ein Grund­buchauszug des betroffenen Grundstücks oder eine Vertretungsvollmacht als Fotodatei oder eingescannte PDF-Datei einzureichen. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung / Registrierung im Internetportal der Online-Konsultation unter www.online-konsultation-br-arnsberg.de möglich.

Anmeldung/ Registrierung

Die Anmeldung/ Registrierung zur Online-Konsultation ist in der Zeit vom Montag, den 21.9.2020 bis Freitag, den 16.10.2020 möglich. Danach kann eine Anmeldung nur mit besonderer Begründung erfolgen. Die Online-Konsultation selbst findet dann von Montag, den 28.9.2020 bis Montag, den 26.10.2020 im Internet unter der Adresse www.online-konsultation-br-arnsberg.de statt. Die Teilnahmeberechtigten haben neben dem Zugang zu Informationen die Möglichkeit, sich schriftlich per Post oder elektronisch über das Internetportal bis Montag, den 26.10.2020 zu äußern. Es besteht ein Wahlrecht, beide Formen sind nebeneinander zulässig. Die in der Online-Konsultation gewonnenen Erkenntnisse werden in der Entscheidungsfindung abgewogen und entsprechend berücksichtigt.