Bezirksregierung
Arnsberg
13.09.2017
Abschluss des Verfahrens

Die Waldgenossenschaften Oberndorf und Oberndorf-Hof Ginsberg wurden zusammengelegt

Das Zusammenlegungsverfahren Hilchenbach-Oberndorf wurde durch die Schlussfeststellung der Bezirksregierung Arnsberg beendet. Die Waldgenossenschaft Oberndorf mit einer Flächengröße von 123 Hektar und die Waldgenossenschaft Oberndorf-Hof Ginsberg mit 105 Hektar wurden zusammengelegt.

Das Zusammenlegungsverfahren Hilchenbach-Oberndorf wurde durch die Schlussfeststellung der Bezirksregierung Arnsberg beendet. Die Waldgenossenschaft Oberndorf mit einer Flächengröße von 123 Hektar und die Waldgenossenschaft Oberndorf-Hof Ginsberg mit 105 Hektar wurden zusammengelegt.

Die neue Waldgenossenschaft Oberndorf hat nun eine Größe von 228 Hektar. Darüber hinaus wurde im Zuge des Zusammenlegungsverfahrens ein Forstwirtschaftsweg zur Sicherung einer optimalen Erschließung ausgebaut. Das Verfahren führten die Bezirksregierung Arnsberg und der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft durch.

Waldgenossenschaften werden nach dem Gemeinschaftswaldgesetz von der Bezirksregierung Arnsberg mit dem Ziel zusammengelegt, eine bessere forstliche Bewirtschaftung und erleichterte Verwaltung zu erreichen.  Dies geschieht vor allem durch die Schaffung einer zweckmäßigeren Betriebsgröße und gleichmäßigerer Erträge aus der Waldbewirtschaftung. Zudem wird nur noch ein Vorstand sowie eine Kassenführung benötigt und damit der Verwaltungsaufwand verringert.