Bezirksregierung
Arnsberg
16.09.2020
Staatliche Anerkennung

Drei neue Pflegeschulen gehen an den Start

Ihre staatliche Anerkennung haben drei neue Pflegeschulen im Regierungsbezirk Arnsberg am 15. September erhalten. Alle drei starten mit den ersten Ausbildungsjahrgängen am 1. Oktober 2020.
 

Ihre staatliche Anerkennung haben drei neue Pflegeschulen im Regierungsbezirk Arnsberg am 15. September erhalten. Alle drei starten mit den ersten Ausbildungsjahrgängen am 1. Oktober 2020.

Die nach den Vorgaben des am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Pflegeberufsgesetzes genehmigten neuen Pflegschulen haben ihre Standorte in Hagen (Träger: Aschke – Institut für Pflege, Gesundheit und Soziales), in Dortmund, (Träger: Ludwig Fresenius Schulen Westfalen GmbH) und Werdohl (Träger: Liebeskind Care Academy).

Der Bedarf an qualifizierten Pflegefachkräften steigt stetig, so dass zum 01.10.2020 drei neue Pflegeschulen im Regierungsbezirk Arnsberg an den Start gehen werden. Dies sind die ersten drei Pflegeschulen, die sich in NRW nach dem PflBG neu gegründet haben.

Aufgrund der Neuregelung der Pflegeausbildung durch das Pflegeberufegesetz PflBG) zum 1. Januar 2020 ist ein verändertes, generalistisch ausgerichtetes Berufsbild entstanden. Die bisherigen Berufsbilder der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wurden in einem neuen gemeinsamen Berufsbild zusammengefasst.

Die Schulen, die die bisherigen Berufsbilder ausgebildet haben, genießen Bestandsschutz und dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem Pflegeberufegesetz ausbilden.

Die Bezirksregierung ist sowohl für die Anerkennung der Pflegschulen und Lehrkräfte als auch für die Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Ausbildung und der staatlichen Abschlussprüfungen zuständig. Die Berufserlaubnisurkunde wird von der Bezirksregierung ausgestellt.

Ausbildungsziel

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann vermittelt die für die selbständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen.

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

Das Pflegeberufsgesetz regelt die Zugangsvoraussetzungen zur beruflichen Pflegeausbildung. Grundsätzlich ist ein mittlerer Schulabschluss oder der Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung. Bewerberinnen oder Bewerber mit einem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder einem als gleichwertig anerkannten Abschluss werden zugelassen, wenn eine der zusätzlichen Voraussetzungen nach § 11 Abs. 1 Nr. 2a bis d PflBG erfüllt ist. Hierzu gehört insbesondere der erfolgreiche Abschluss einer landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer.

Dauer und Struktur der Ausbildung

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung in Vollzeitform drei Jahre. Sie besteht aus dem theoretischen und praktischen Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung; der Anteil der praktischen Ausbildung überwiegt.