Bezirksregierung
Arnsberg
15.10.2020
Planfeststellungsverfahren für RRX

Erörterung für den Planfeststellungsabschnitt 3.2 in Duisburg

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Bauvorhaben „Rhein-Ruhr Express (RRX), PFA 3.2 Düsseldorf Angermund – Duisburg Schlenk“ beginnt am 29. Oktober 2020 in Duisburg die Erörterung. Teilnehmen können alle Personen, die Einwendungen erhoben haben, Betroffene sowie Trägerinnen und Träger öffentlicher Belange.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Bauvorhaben „Rhein-Ruhr Express (RRX), PFA 3.2 Düsseldorf Angermund – Duisburg Schlenk“ beginnt am 29. Oktober 2020 in Duisburg die Erörterung. Teilnehmen können alle Personen, die Einwendungen erhoben haben, Betroffene sowie Trägerinnen und Träger öffentlicher Belange.

Die DB Netz AG hat für das Bauvorhaben die Planfeststellung beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Außenstelle Köln, als Planfeststellungsbehörde beantragt. Anhörungsbehörde ist ursprünglich die Bezirksregierung Düsseldorf. Zu deren Entlastung wurde per Erlass des Verkehrsministeriums NRW vom 02.03.2020 die Zuständigkeit als Anhörungsbehörde auf die Bezirksregierung Arnsberg übertragen.

Der Planfeststellungsabschnitt (PFA) 3.2 verläuft auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Duisburg. Verkehrliche Zielsetzung des Vorhabens ist die Beseitigung von Kapazitätsengpässen für den schienengebundenen Personenverkehr. Der gesamte PFA soll durchgängig mit sechs Gleisen versehen werden.

Im PFA 3.2 ist eine Kombination aus aktivem und passivem Schallschutz vorgesehen. Die Eisenbahnüberführungen Winkelhauser Weg, Rahmer Bach, Wedauer Straße und Im Schlenk werden erweitert bzw. erneuert. Im Ortsteil Duisburg Wedau wird zudem das neue Kreuzungsbauwerk Wedauer Straße errichtet, welches das Gleis der neuen Strecke 2407 über die Gleise der Strecke 2650 überführen wird. Zusätzlich werden Stützwände und Fangdämme errichtet. Aufgrund der Trassierung der neuen Gleise wird die bestehende Oberleitungsanlage in einzelnen Bereichen umgebaut. Abschnittsweise bedarf es auch der Errichtung neuer Oberleitungsanlagen.

Gegen den beantragten Ausbau des PFA 3.2 wurden 55 Einwendungen von 116 Einwender*innen erhoben. Darüber hinaus haben 35 Trägerinnen und Träger öffentlicher Belange Stellung genommen. Inhaltlich geht es in den Haupteinwendungen um Lärmimmissionen, den damit verbundenen Lärmschutz sowie den Abbruch von Firmenhallen und Garagen.

Nachdem die DB Netz AG eine Gegenäußerung erstellt hat, wird das Vorhaben nun erörtert. Die Erörterung beginnt am Donnerstag, 29. Oktober 2020, um 09.30 Uhr im Rudolf-Schock-Saal (kleiner Saal) der Mercatorhalle, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg. Bei Bedarf wird der Termin am 30. Oktober 2020 fortgesetzt. Die Uhrzeiten werden am Ende des ersten Erörterungstages festgelegt.

Die Teilnahme an dem Termin ist allen, die Einwendungen erhoben haben oder von dem Vorhaben betroffen sind, freigestellt. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, erhalten Gelegenheit, im direkten Gespräch mit der Vorhabenträgerin – der DB Netz AG – unter Moderation der Bezirksregierung das Verfahren und die berührten Interessen zu erörtern. Es werden erst die Stellungnahmen der Trägerinnen und Träger öffentlicher Belange erörtert, danach erfolgt eine nach Sachthemen gegliederte Erörterung der privaten Einwendungen.

Für die Location des Erörterungstermins liegt ein vom Ordnungsamt der Stadt Duisburg genehmigtes Hygienekonzept vor. Somit wird der Erörterungstermin unter Einhaltung der geltenden Corona-Schutzmaßnahmen durchgeführt. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein Mund-Nasen-Schutz im gesamten Gebäude und außerhalb des Sitzplatzes zu tragen ist. Um die Einhaltung des empfohlenen Abstands wird eindringlich gebeten. Die Sitzplätze werden ebenfalls mit entsprechendem Abstand eingerichtet.

Sämtliche Einwender*innen haben die Gegenäußerung der DB Netz AG auf ihre Einwendung zusammen mit der schriftlichen Einladung zum Erörterungstermin erhalten.

Im Anschluss an die Erörterung erstellt die Bezirksregierung Arnsberg den Anhörungsbericht für das EBA. Das EBA erstellt dann als Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss.