Bezirksregierung
Arnsberg
11.03.2019
Kommunalaufsicht

Genehmigung der Fortschreibung 2019 des Haushaltssanierungsplans der Stadt Altena

Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg hat am 8. März 2019 die Fortschreibung 2019 des Haushaltssanierungsplans der Stadt Altena genehmigt. Damit kann die Stadt Altena ihre Haushaltssatzung für das Jahre 2019 veröffentlichen.
 

Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg hat am 8. März 2019 die Fortschreibung 2019 des Haushaltssanierungsplans der Stadt Altena genehmigt. Damit kann die Stadt Altena ihre Haushaltssatzung für das Jahre 2019 veröffentlichen.

Für die Erteilung der Genehmigung musste zunächst der Ratsbeschluss vom 25. Februar 2019 abgewartet werden.

Die Stadt Altena nimmt pflichtig am Stärkungspakt Stadtfinanzen teil und erhält bis 2020 Konsolidierungshilfen des Landes NRW. Das Land hat zuletzt zum 1. Oktober 2018 eine Zahlung von rd. 1,2 Mio. Euro an die Stadt geleistet. Im Gegenzug ist sie verpflichtet, von 2016 an ihre Haushalte auszugleichen. Ab 2017 wird die Konsolidierungshilfe degressiv abgebaut und ab 2021 müssen die Haushalte ohne Landeshilfen ausgeglichen werden.

Trotz der jetzigen Genehmigung steht die Stadt Altena in den nächsten Jahren weiterhin vor enormen Kraftanstrengungen, die zur nachhaltigen Sanierung des Haushaltes erforderlich sind. Der rechtswidrige Haushaltsstatus der Überschuldung gem. § 75 Abs. 7 GO NRW ist in 2013 eingetreten.

Während des gesamten Konsolidierungszeitraums wird die Kommunalaufsicht die Stadt bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen eng begleiten.