Bezirksregierung
Arnsberg
07.02.2019
Kommunalaufsicht

Genehmigung der Fortschreibung 2019 des Haushaltssanierungsplans der Stadt Arnsberg

Die Bezirksregierung Arnsberg hat am 6. Februar 2019 die Fortschreibung 2019 des Haushaltssanierungsplans der Stadt Arnsberg genehmigt. Damit kann die Stadt Arnsberg ihre Haushaltssatzung veröffentlichen.
 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat am 6. Februar 2019 die Fortschreibung 2019 des Haushaltssanierungsplans der Stadt Arnsberg genehmigt. Damit kann die Stadt Arnsberg ihre Haushaltssatzung veröffentlichen.

Die vom Rat der Stadt Arnsberg beschlossene Fortschreibung 2019 des Haushaltssanierungsplans wurde am 4. Dezember 2018 bei der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt.

Die Stadt Arnsberg nimmt pflichtig am Stärkungspakt Stadtfinanzen teil. Sie erhält seit dem Jahr 2011 eine jährlich durch Bescheide der Bezirksregierung Arnsberg festzusetzende Konsolidierungshilfe des Landes NRW, die bis 2016 rd. 8,49 Mio. Euro betrug und von 2017 bis 2020 degressiv abgebaut wird. Ab 2021 müssen die Haushalte ohne Landeshilfen ausgeglichen werden.

Die Fortschreibung 2019 des Haushaltssanierungsplans sieht weiterhin ausgeglichene städtische Haushalte vor. Daher konnte die Bezirksregierung die Fortschreibung 2019 des Haushaltssanierungsplans genehmigen.

Während des gesamten Konsolidierungszeitraums bis 2022 wird die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung die Stadt Arnsberg bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen begleiten.