Bezirksregierung
Arnsberg
25.02.2020
Kommunalaufsicht

Genehmigung der Fortschreibung 2020 des Haushaltssanierungsplans der Stadt Altena

Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg hat am 20. Februar 2020 die Fortschreibung 2020 des Haushaltssanierungsplans der Stadt Altena genehmigt.

Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg hat am 20. Februar 2020 die Fortschreibung 2020 des Haushaltssanierungsplans der Stadt Altena genehmigt.

Die Stadt Altena nimmt pflichtig am Stärkungspakt Stadtfinanzen teil und erhält bis 2020 Konsolidierungshilfen des Landes NRW. Das Land hat zuletzt zum 1. Oktober 2019 eine Zahlung von rund 790.000 Euro an die Stadt geleistet. Im Gegenzug ist die Stadt Altena weiterhin verpflichtet, ausgeglichene Haushalte darzustellen.

Ab 2021 müssen die Haushalte ohne Landeshilfen ausgeglichen werden.

Trotz der jetzigen Genehmigung steht die Stadt Altena in den nächsten Jahren weiterhin vor enormen Kraftanstrengungen, die zur nachhaltigen Sanierung des Haushaltes erforderlich sind. Der rechtswidrige Haushaltsstatus der Überschuldung gem. § 75 Abs. 7 GO NRW ist in 2013 eingetreten.

Während des gesamten Konsolidierungszeitraums wird die Kommunalaufsicht die Stadt bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen eng begleiten.