Bezirksregierung
Arnsberg
06.09.2021
Geplantes Flurbereinigungsverfahren Halverscheid

Grundstückseigentümer sowie Land- und Forstwirte können sich informieren

Am Donnerstag, den 09. September 2021, findet um 18.00 Uhr auf dem Hof des Landwirtes Schiller, Halverscheid 27, 58553 Halver, die Aufklärungsversammlung über die geplante Flurbereinigung in Halverscheid statt.

Dabei stellt die Bezirksregierung Arnsberg allen Grundstückseigentümern sowie den Land- und Forstwirten die Flächen im Flurbereinigungsgebiet besitzen oder bewirtschaften, Ziele, Ablauf und die möglichen Kosten der Flurbereinigung vor. Dabei werden im Hinblick auf die Einleitung des Verfahrens Ende 2021 die weiteren Schritte vorgestellt.

Die Stadt Halver hatte bei der Bezirksregierung Arnsberg im Fachdezernat Ländliche Entwicklung, Bodenordnung die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahren im Bereich Halverscheid angeregt. Der Schwerpunkt der zukünftigen Flurbereinigung liegt auf Dorfentwicklungsmaßnahmen innerhalb der Ortslage und der Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Verhältnisse. 

Insbesondere soll das Wegenetz an die Erfordernisse einer modernen Bewirtschaftung angepasst und beispielsweise die Erreichbarkeit der Waldflächen für Feuerwehr und Rettungskräfte verbessert werden. Dabei wird nach Möglichkeit auch die Besitz- und Eigentumsstruktur verbessert. Darüber hinaus sind auch Naturschutz und Landschaftspflege sowie Naherholung weitere Ziele im Verfahren. 

Die Eigentümer und Bewirtschafter können und sollten sich schon früh in die Planungen mit einbringen, damit möglichst viele Bedürfnisse berücksichtigt werden können. Nach der offiziellen Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens Halverscheid wird als erster Schritt der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft gewählt. 
Weitere Informationen unter Telefon 02931 82-5506 oder 5561 und im Internet unter https://www.bra.nrw.de/-2330

Für die Veranstaltung ist die 3G-Regelung der Corona-Schutzverordnung zu beachten. Das bedeutet, dass jede Person beim Betreten des Veranstaltungsortes einen Nachweis über einen negativen Corona-Test der letzten 48 Stunden oder einen Nachweis über eine Genesung oder vollständigen Impfung vorlegen muss. Es besteht zudem Maskenpflicht.