Bezirksregierung
Arnsberg
24.04.2018
Erdgassuche

HammGas beantragt Verlängerung der Laufzeit

Die HammGas GmbH & Co. KG hat bei der landesweit für Bergbau zuständigen Bezirksregierung Arnsberg einen Antrag auf Verlängerung der Laufzeit der Erlaubnis "Dasbeck" zur Aufsuchung von Erdgas vorgelegt, da die Aufsuchungsarbeiten noch nicht abgeschlossen werden konnten. Das relativ kleine Feld der Erlaubnis liegt ausschließlich im Bereich der Stadt Hamm. Die Erlaubnis besteht bereits seit dem Jahr 2010.

Die HammGas GmbH & Co. KG hat bei der landesweit für Bergbau zuständigen Bezirksregierung Arnsberg einen Antrag auf Verlängerung der Laufzeit der Erlaubnis "Dasbeck" zur Aufsuchung von Erdgas vorgelegt, da die Aufsuchungsarbeiten noch nicht abgeschlossen werden konnten. Das relativ kleine Feld der Erlaubnis liegt ausschließlich im Bereich der Stadt Hamm. Die Erlaubnis besteht bereits seit dem Jahr 2010.

Verzicht auf Fracking

Die HammGas hat unabhängig von dem bestehenden gesetzlichen Frackingverbot zusätzlich zugesagt, bei den geplanten Arbeiten in ihrem Feld auf das umstrittene Fracking zu verzichten. Die Bezirksregierung Arnsberg wird zu dem Antrag eine Behördenbeteiligung durchführen und gleichzeitig die berührte Stadt Hamm informieren, damit die danach mitgeteilten Sachverhalte bei der Entscheidung über die Verlängerung der Laufzeit der Erlaubnis umfassend berücksichtigt werden können.

Erlaubnis gestattet noch keine konkreten Suchtätigkeiten

Eine Aufsuchungserlaubnis gestattet dem Inhaber nicht, eine Erkundungsbohrung oder andere Arbeiten in der Örtlichkeit durchzuführen. Dafür sind gesonderte Anträge erforderlich. Die Erlaubnis dient lediglich dem Konkurrenzschutz und klärt nur grund­sätzlich, wer in diesem Gebiet Anträge auf Durchführung konkreter Aufsuchungsmaß-nahmen stellen darf. So wären Erkundungsbohrungen erst nach weiteren Genehmigungsverfahren mit Beteiligung von Kommunen und Behörden sowie betroffener Bürger durchzuführen. Anträge für solche konkreten Suchmaßnahmen liegen der Bezirksregierung nicht vor. In den Genehmigungsverfahren würden alle öffentlichen Belange und dabei insbesondere die Belange des Umwelt- und Grundwasser­schutzes intensiv geprüft und berücksichtigt. Der Schutz der Trinkwassergewinnung hat dabei absolute Priorität.