Bezirksregierung
Arnsberg
04.01.2021
Braunkohlenbergbau

Hauptbetriebsplanzulassung für Tagebau Hambach bis 2024 erteilt

Die landesweit für Bergbau zuständige Abteilung der Bezirksregierung Arnsberg hat den vom Unternehmen regelmäßig aufzustellenden Hauptbetriebsplan für den Tagebau Hambach bis zum Jahresende 2024 zugelassen.

Die landesweit für Bergbau zuständige Abteilung der Bezirksregierung Arnsberg hat den vom Unternehmen regelmäßig aufzustellenden Hauptbetriebsplan für den Tagebau Hambach bis zum Jahresende 2024 zugelassen.

Der Hauptbetriebsplan schließt nahtlos an den vorherigen Hauptbetriebsplan 2018-2020 an. Er regelt den weiteren Betrieb und den Verlauf von Abbau und Verkippung des Tagebaus in den kommenden vier Jahren. Zudem werden insbesondere Regelungen zur Sicherstellung der Wiedernutzbarmachung von Betriebsflächen sowie zur Gewährleistung der Sicherheit und des Umweltschutzes getroffen.

Die Zulassung steht im Einklang mit dem Entwurf der Leitentscheidung der Landesregierung aus dem Jahr 2020. Sie steht zudem den politischen Entscheidungen zur zukünftigen Braunkohlegewinnung und -nutzung nicht entgegen und enthält diesbezüglich keine Vorfestlegungen.

Der Zeitraum 2021-2024 markiert den Übergang in eine angepasste Betriebsplanung mit dem Ziel des vorzeitigen Kohleausstiegs. Der Hambacher Forst bleibt erhalten. Räumlich betrachtet findet eine Verkleinerung des Braunkohlentagebaus Hambach statt (von rund 8500 ha auf rund 6800 ha). Diese Anpassung hat Auswirkungen auf die konkrete Betriebsführung, das Wiedernutzbarmachungskonzept sowie wasserwirtschaftliche und bergbaubegleitende Maßnahmen. Der Hauptbetriebsplan für den Geltungszeitraum 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 greift diesen Anpassungsbedarf auf und legt den Grundstein für die planerische und betriebliche Umsetzung der zeitlich und sachlich anschließenden Anpassungen und für eine vorgezogene Beendigung im Sinn der gesetzlichen Vorgaben.