Bezirksregierung
Arnsberg
19.03.2020
Kommunalaufsicht

Haushaltssatzung des Hochsauerlandkreises für das Haushaltsjahr 2020

Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg hat am 18. März 2020 die Festsetzung des Hebesatzes der allgemeinen Kreisumlage auf 34,42 v.H. der für die Städte und Gemeinden des Hochsauerlandkreises geltenden Umlagegrundlage genehmigt. Damit kann der Hochsauerlandkreis seine Haushaltssatzung für das Jahr 2020 veröffentlichen.

Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg hat am 18. März 2020 die Festsetzung des Hebesatzes der allgemeinen Kreisumlage auf 34,42 v.H. der für die Städte und Gemeinden des Hochsauerlandkreises geltenden Umlagegrundlage genehmigt. Damit kann der Hochsauerlandkreis seine Haushaltssatzung für das Jahr 2020 veröffentlichen.

Der Hochsauerlandkreis konnte den Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage seit dem Jahr 2017 kontinuierlich reduzieren. Dennoch ist ein Anstieg des Zahlbetrages für die kreisangehörigen Kommunen um rund zwei Millionen Euro zu verzeichnen.

Nach nunmehr erfolgter Genehmigung der Haushalte aller Kreise im Regierungsbezirk ist festzustellen, dass der Hochsauerlandkreis im Betrachtungszeitrum 2018-2023 neben dem Kreis Unna die geringste prozentuale Steigerung des Zahlbetrages pro Einwohner im Regierungsbezirk aufweist.