Bezirksregierung
Arnsberg
11.06.2018
Realschule Hagen Halden

Klarstellung zur Schließung des Standortes Berchumer Straße

Die Schließung des Standortes „Berchumer Straße“ der Realschule Hagen Halden ist entgegen zahlreicher Reaktionen aus dem lokalpolitischen Raum in Hagen keine überraschende Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg. Das Projekt war seit seinem Start vor einem Jahr immer und ausdrücklich als zeitlich befristete Ausnahme gekennzeichnet.

Die Schließung des Standortes „Berchumer Straße“ der Realschule Hagen Halden ist entgegen zahlreicher Reaktionen aus dem lokalpolitischen Raum in Hagen keine überraschende Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg. Das Projekt war seit seinem Start vor einem Jahr immer und ausdrücklich als zeitlich befristete Ausnahme gekennzeichnet.

Auch zukünftig wird die Beschulung von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern getrennt von anderen Kindern und Jugendlichen nur eine „ultima ratio“ sein, wenn alle anderen alternativen räumlichen Möglichkeiten für eine integrative Beschulung nicht vorhanden sind.

Die Duldung der Unterbringung der sechs ausschließlich von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern besuchten Klassen im Gebäude einer ehemaligen Förderschule als zusätzlicher Standort der Realschule Hagen war nur vor dem Hintergrund zu Stande gekommen, dass der Schulträger Hagen zu diesem Zeitpunkt seiner Beschulungsverpflichtung für seine zugewanderten Kinder und Jugendlichen nicht nachkommen konnte. Nur so war eine Beschulung dieser Schülergruppe überhaupt möglich.

Die Stadt Hagen hat inzwischen ihre Schulentwicklungsplanung und ihr Raumkonzept fortgeschrieben. Daraus geht hervor, dass genügend Schulraum vorhanden ist, sodass der Schulstandort an der Berchumer Straße im kommenden Schuljahr 2018 / 2019 nicht mehr erforderlich ist.

Aufgrund ihrer Lernfortschritte werden zwischenzeitlich bereits jetzt einige Schülerinnen und Schüler der Berchumer Straße in Regelklassen unterrichtet. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler hat die Schulaufsicht zum Schuljahr 2018 / 2019 individuelle Lösungen für den Übergang gefunden. Kriterien für den Übergang sind neben dem Lernfortschritt und dem Leistungsniveau der Schülerinnen und Schüler auch ihre persönlichen Beziehungen untereinander. Viele der Lehrkräfte werden die Kinder weiterhin begleiten und unterrichten, um größtmögliche Kontinuität im Bildungsprozess zu gewährleisten.

Das Erlernen der deutschen Sprache ist zweifellos eine Grundvoraussetzung für eine gelingende Integration, deren Ziel jedoch bleiben muss bleiben, allen Schülerinnen und Schülern Kontakt zueinander  und Begegnung miteinander zu ermöglichen.  Als Mittelbehörde handelt die Bezirksregierung im Auftrag einer demokratisch gewählten Landesregierung. Grundlage dieses Handelns sind die Werteentscheidungen der Landesverfassung und des Grundgesetzes.