Bezirksregierung
Arnsberg
17.12.2020
Entgangene Gewerbesteuereinnahmen

Kommunen im Regierungsbezirk Arnsberg erhalten Ausgleichsmittel von Bund und Land

Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen haben beschlossen, den Städten und Gemeinden für durch die Corona-Pandemie entgangene Gewerbesteuereinnahmen einen Ausgleich zukommen zu lassen. Mit dem am 08.12.2020 in Kraft getretenen Gewerbesteuerausgleichsgesetz Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung eine Rechtsgrundlage für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Ausgleichsmittel des Bundes und des Landes an die Kommunen geschaffen und damit die zuvor beschlossene bundesgesetzliche Regelung umgesetzt.

Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen haben beschlossen, den Städten und Gemeinden für durch die Corona-Pandemie entgangene Gewerbesteuereinnahmen einen Ausgleich zukommen zu lassen. Mit dem am 08.12.2020 in Kraft getretenen Gewerbesteuerausgleichsgesetz Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung eine Rechtsgrundlage für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Ausgleichsmittel des Bundes und des Landes an die Kommunen geschaffen und damit die zuvor beschlossene bundesgesetzliche Regelung umgesetzt.

Der Bund hat den Ländern mit dem Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen in Folge der COVID-19-Pandemie insgesamt 6,134 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Den auf Nordrhein-Westfalen entfallenden Betrag in Höhe von 1,381 Milliarden Euro hat die Landesregierung auf insgesamt 2,72 Mrd. Euro aufgestockt.

Die Verteilung des auf die jeweilige Gemeinde entfallenden Anteils an dem insgesamt zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag erfolgt nach einem vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossenen Berechnungsschlüssel. Der Ausgleich wird je zur Hälfte von Bund und den Ländern finanziert.

Die Beträge sind am 14.12.2020 an die Kommunen ausgezahlt worden. Auf den Regierungsbezirk Arnsberg entfallen dabei insgesamt 461.505.814,00 Euro. Die auf die einzelnen Kommunen entfallenden Ausgleichzahlungen, können Sie der anliegenden Festsetzungstabelle zu entnehmen.