Bezirksregierung
Arnsberg
24.10.2023

Landesunterkunft für Flüchtlinge im Dortmunder IBIS Hotel geplant

Das Land Nordrhein-Westfalen steht genauso wie die Kommunen vor der Aufgabe, zügig weitere Unterbringungsplätze für Geflüchtete zu schaffen, um die Kapazitäten den steigenden Zugangszahlen anzupassen. Die Landesregierung hat mit den Kommunalen Spitzenverbänden verabredet, bis Anfang nächsten Jahres zusätzliche 3.000 Plätze in Betrieb zu nehmen. Deshalb werden alle landesweit in Frage kommende Liegenschaften mit Hochdruck geprüft.

Das Hauptkriterium für die Auswahl neuer Objekte ist, wie schnell eine Inbetriebnahme erfolgen kann. Daher beabsichtigt das Land Nordrhein-Westfalen, Anfang des kommenden Jahres eine neue Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Asylsuchende im Dortmunder IBIS-Hotel West zu eröffnen. Dort sind die notwendigen Maßnahmen zur Herrichtung zügig umzusetzen. Die dafür erforderlichen vertragsrechtlichen Vereinbarungen mit dem Eigentümer und die erforderlichen rechtlichen Absprachen mit der Stadt Dortmund sowie dem Fachministerium in Düsseldorf sind mittlerweile abgeschlossen. Die bisher als Hotel genutzte Immobilie ermöglicht die Unterbringung von 400 Personen und soll zunächst für 5 Jahre genutzt werden. Der Rat der Stadt wird sich in seiner Sitzung am 8. November mit diesem Thema befassen. 

Der Betrieb einer Landesunterkunft für Asylsuchende bringt für die Stadt Dortmund eine Entlastung bei der kommunalen Zuweisung von Flüchtlingen mit sich, da die Kapazität der Landesunterunterkunft auf die Zuweisungsverpflichtung der Stadt angerechnet wird. 

Die Bezirksregierung Arnsberg lädt in Absprache mit der Stadt Dortmund zu einer Informationsveranstaltung am 15.11. ein. Einzelheiten dazu werden noch bekannt gegeben.

Leben in der Unterbringungseinrichtung

Wie in allen anderen Unterbringungseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Bezirksregierung Arnsberg bei der Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden in Dortmund u. a. durch einen Betreuungsdienstleister sowie einen Sicherheitsdienstleister unterstützt. Die Vergabe der erforderlichen Dienstleistungen wird gegenwärtig durchgeführt. 

In der Unterbringungseinrichtung werden die Asylsuchenden mit regelmäßigen Mahlzeiten und Kleidung durch eine Kleiderkammer vor Ort versorgt. Für den darüber hinaus bestehenden täglichen Bedarf steht ihnen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein festgelegter Taschengeldbetrag zu. Für die medizinische Grundversorgung steht eine Sanitätsstation zur Verfügung, an die sich die untergebrachten Asylsuchenden bei gesundheitlichen Problemen wenden können.   

Der Betreuungsdienstleister in der Einrichtung sorgt für eine Tagesstruktur und Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere auch für die Kleinsten. Durch die 24-Stunden Anwesenheit des Betreuungs- und Sicherheits-dienstes steht den Asylsuchenden jederzeit ein Ansprechpartner zur Verfügung. Sie können für ein geringes Entgelt auch gemeinnützige Tätigkeiten mit Bezug zur Unterbringungseinrichtung ausüben (z.B. Reparaturarbeiten, Grünpflege etc.). Daneben gibt es weitere Freizeit- und Sportangebote. Der Betreuungsdienstleister wird Umfeldmanager einsetzen, die eine Mittlerfunktion zwischen der Unterbringungseinrichtung und Anwohnenden übernehmen. 

Ab Frühjahr 2025 wird insbesondere das Betreuungsangebot durch ein reguläres schulnahes Bildungsangebot, feste Verfahrensberatungen, zusätzliche Integrationskurse bzw. -angebote sowie weitere Beschäftigungs- und Sportmöglichkeiten erweitert.

Zum Hintergrund - Asylverfahren in NRW

Asylsuchende, die sich in Nordrhein-Westfalen als Asylsuchend melden, müssen sich zuerst in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) Bochum melden. Dort werden Sie registriert. Anschließend werden die Personen, die ihren Asylantrag nach dem Verteilschlüssel des Bundes in Nordrhein-Westfalen stellen dürfen, in eine der fünf Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) des Landes gebracht. Dort verbleiben sie ca. 2-4 Wochen. Hier  werden sie ärztlich untersucht und stellen ihren Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Anschließend werden die Asylsuchenden in einer ZUE des Landes untergebracht. Hier warten sie die Entscheidung des BAMF über ihren Asylantrag ab. Familien werden dabei nach 6 Monaten Aufenthalt in einer Landesunterbringungseinrichtung kommunal zugewiesen. Die Verweildauer aller weiteren Personen in der ZUE beträgt – je nach Entscheidung des BAMF – bis zu zwei Jahren und in Einzelfällen auch länger.