Bezirksregierung
Arnsberg
06.12.2017
Immissionsschutz

Mehr Kontrollen im Kampf gegen Legionellen

Die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die am 19.08.2017 in Kraft getreten ist, enthält zahlreiche Maßnahmen, mit denen die Bevölkerung in Zukunft noch besser vor Legionellen geschützt werden soll. Was das konkret für eine Behörde wie die Bezirksregierung Arnsberg bedeutet, die auch für die Überwachung bestimmter technischer Anlagen zuständig ist, war am Mittwoch (6.12.) Gegenstand einer gemeinsamen Dienstbesprechung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV).

Die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die am 19.08.2017 in Kraft getreten ist, enthält zahlreiche Maßnahmen, mit denen die Bevölkerung in Zukunft noch besser vor Legionellen geschützt werden soll. Was das konkret für eine Behörde wie die Bezirksregierung Arnsberg bedeutet, die auch für die Überwachung bestimmter technischer Anlagen zuständig ist, war am Mittwoch (6.12.) Gegenstand einer gemeinsamen Dienstbesprechung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV).

Legionellen (Gattungsname Legionella) sind Umweltkeime, die natürlicherweise in geringen Konzentrationen in Gewässern und im Boden vorkommen. Sie vermehren sich bevorzugt in einem Temperaturbereich von 25 – 45 Grad Celsius. Werden Legionellen mit der Atemluft z.B. über Wassertröpfchen aufgenommen, können sie beim Menschen Erkrankungen mit grippeähnlichen Symptomen oder eine schwere Lungenentzündung verursachen.

In den vergangenen Jahren gab es in Deutschland zwei besonders dramatische Ereignisse: 2010 vermehrten sich in Ulm Legionellen in den Kühltürmen eines Blockheizkraftwerkes und gelangten anschließend in die Luft. 2013 kam es in Warstein im Regierungsbezirk Arnsberg zu einer signifikanten Häufung von Lungenentzündungen, deren Auslöser ein Legionellenstamm war, der über die Wasserdämpfe einer Verdunstungskühlanlage in die Luft geraten war.

Um das Risiko zukünftiger Legionellenerkrankungen rund um große Kühltürme und Verdunstungsanlagen zu minimieren, trat am 19. August 2017 die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) in Kraft. Für die Überwachung aller Anlagen, die unter diese Verordnung fallen, ist im Regierungsbezirk Arnsberg die Bezirksregierung selbst zuständig. Kleinere Anlagen fallen in die Zuständigkeit der unteren Immissionsschutzbehörden bei Kreisen und kreisfreien Städten.

Für die Bezirksregierung Arnsberg bedeutet die neue Verordnung einen verschärften Umgang mit diesen Anlagen. Die Verordnung enthält umfangreiche Messvorschriften und fordert Maßnahmen bei Überschreitung vorgegebener Werte, um die Legionellenzahlen (KBE, koloniebildende Einheit je 100 ml) zu reduzieren.

Bei den Maßnahmen, insbesondere bei den Sofortmaßnahmen handelt es sich um Vorsorgemaßnahmen, mit denen eine mögliche Gefahrenquelle reduziert werden soll. Seitens der Bezirksregierung Arnsberg wird nun die Einhaltung der neuen Grenzwerte im Rahmen der allgemeinen Umweltüberwachung überwacht. Kommt es zu einer Überschreitung, wird die Bezirksregierung auch sämtliche Maßnahmen des Betreibers kontrollieren, die zur Unterschreitung des Grenzwertes nötig sind.

Entscheidend für das Infektionsrisiko der Bevölkerung ist jedoch auch die Art der Legionellen. Das größte Potenzial, um das Krankheitsbild auszulösen, scheint die Art Legionella pneumophila aufzuweisen. Bei der Überschreitung der Grenzwerte wird daher ebenfalls die Legionellenart bestimmt. Thema der Dienstbesprechung bei der Bezirksregierung Arnsberg waren daher nicht nur die neuen Prüf- und Kontrollmechanismen, sondern auch die neuen Anforderungen an die mikrobiologischen Untersuchungen. An der Dienstbesprechung nahmen rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bezirksregierung und LANUV teil.