Bezirksregierung
Arnsberg
18.07.2018
Bekämpfung von Legionellen

Neues Kataster für Verdunstungskühlanlagen startet

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nasswäscher können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Wassertröpfchen emittieren, die beim Einatmen zu teils schweren Erkrankungen führen können. Um bei Verdacht auf Legionellen besser und schneller reagieren zu können, wird nun eine bundesweite Datenbank eingeführt, in der diese Anlagen erfasst werden.

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nasswäscher können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Wassertröpfchen emittieren, die beim Einatmen zu teils schweren Erkrankungen führen können. Um bei Verdacht auf Legionellen besser und schneller reagieren zu können, wird nun eine bundesweite Datenbank eingeführt, in der diese Anlagen erfasst werden.

Die am 19.08.2017 in Kraft getretene Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) regelt die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nasswäschern – und legt damit auch fest, welche Anlagen gemeldet werden müssen.

Die Betreiber der Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der 42.BImSchV fallen, haben diese ab dem 19.07.2018 bei den zuständigen Behörden anzuzeigen. Die Anzeige der Anlagen erfolgt in Nordrhein-Westfalen über eine ab dem 19.07.2018 zur Verfügung stehende Web-Anwendung, KaVKA-42.BV (Kataster Verdunstungskühlanlagen entsprechend der 42. BImSchV). Die Anwendung ist ab diesem Stichtag unter folgendem Link abrufbar:

https://kavka.bund.de/

Um eine Anlage anzuzeigen, ist zunächst eine Registrierung im System KaVKA-42.BV erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung können die Stammdaten der Arbeitsstätte sowie der Anlage erfasst werden. Über die Eingabe einer Anzeige in KaVKA-42.BV wird die zuständige Immissionsschutzbehörde automatisch per E-Mail unterrichtet.

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Anlage / Anlagen in den Geltungsbereich fällt / fallen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer zuständigen Immissionsschutzbehörde auf.

Eine Benutzerdokumentation für die Software ist unter folgendem Link abrufbar:

https://kavka.bund.de/pdf/Benutzerdokumentation_KaVKA-42-BV_Betreiber-Anwender.pdf

Zukünftig sind auch die Meldungen von Überschreitungen der Maßnahmenwerte gemäß § 10 der 42.BImSchV über die Web-Anwendung einzupflegen. Auch diese Eingaben werden automatisch an die zuständige Behörde übermittelt.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/emissionen/anzeige-meldepflichten-nach-42-bimschv/