Bezirksregierung
Arnsberg
07.02.2024
Jährliche Dienstbesprechung

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure sowie Katasteramtsleitungen im Austausch mit der Bezirksregierung Arnsberg

Informationen aus der Vermessungsverwaltung, aktuelle Entwicklungen in der Landesvermessung und dem Liegenschaftskataster sowie bei der Erfassung von Geobasisdaten: Das waren Themen einer Dienstbesprechung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI) sowie der Katasterbehörden im Regierungsbezirk.

Rund 100 Teilnehmende waren am Mittwoch (7.2.) in einer hybriden Veranstaltung zusammengekommen: Einige waren vor Ort in Arnsberg anwesend, weitere schalteten sich per Videokonferenz hinzu. 

Ein Themenschwerpunkt der diesjährigen Dienstbesprechung war die Überarbeitung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI). Das geänderte Gesetz ÖbVI NRW sowie die entsprechende Durchführungsverordnung und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift sind inzwischen in Kraft getreten. Hierzu wurden die wichtigsten Aspekte der geänderten Vorschriften vorgestellt.

Außerdem wurde darüber referiert, dass die amtlichen Liegenschaftsdaten aller Bundesländer aufgrund bundeseinheitlicher Vorgaben zurzeit auf ein neues Datenmodell umgestellt werden (ALKIS umgestellt auf GeoInfoDok 7).

Hintergrund

Neben den zwölf Katasterbehörden sind die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure als unabhängige Trägerinnen und Träger der amtlichen Vermessungsverwaltung berechtigt, hoheitliche Vermessungsleistungen (z. B. Liegenschaftsvermessungen) auszuführen. Im Regierungsbezirk Arnsberg sind zurzeit 71 Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure zugelassen, die den größten Teil der Liegenschaftsvermessungen ausführen.

Die Bezirksregierungen in NRW sind die staatliche Aufsicht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure und der Katasterbehörden – im Sinne einer Qualitätssicherung im amtlichen Vermessungswesen. Davon profitieren Bauwillige sowie Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer.