Bezirksregierung
Arnsberg
05.02.2019
Flurbereinigungsverfahren Hamm-Werl A 445

Örtliche Arbeiten zur Wertermittlung von Grund und Boden

In den nächsten Monaten wird im Flurbereinigungsverfahren Hamm-Werl A 445 eine Wertermittlung des Grund und Bodens durchgeführt. Dazu werden amtliche landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) der Finanzverwaltung NRW verschiedene landwirtschaftlich genutzte Flächen aufsuchen und an diesen Stellen Klassifizierungen des Bodens vornehmen. Zudem werden Mitarbeiter des Dezernats 33 der Bezirksregierung Arnsberg im gesamten Flurbereinigungsgebiet weitere wertbestimmende Merkmale örtlich erfassen.
 

In den nächsten Monaten wird im Flurbereinigungsverfahren Hamm-Werl A 445 eine Wertermittlung des Grund und Bodens durchgeführt. Dazu werden amtliche landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) der Finanzverwaltung NRW verschiedene landwirtschaftlich genutzte Flächen aufsuchen und an diesen Stellen Klassifizierungen des Bodens vornehmen. Zudem werden Mitarbeiter des Dezernats 33 der Bezirksregierung Arnsberg im gesamten Flurbereinigungsgebiet weitere wertbestimmende Merkmale örtlich erfassen.

Diese Wertermittlung dient ausschließlich dem Zweck, die Grundeigentümer im Flurbereinigungsverfahren im Falle des Weiterbaus der Bundesautobahn A 445 zwischen Hamm und Werl mit Land von gleichem Wert abfinden zu können. Die Einheitswerte der Grundstücke ändern sich nicht.

Zur Klassifizierung der Böden werden die Sachverständigen auf den betroffenen Flächen mithilfe eines Bohrstocks Bodenproben entnehmen und in einer Sichtprobe begutachten. Diese Arbeit wird abschnittsweise in den nächsten Monaten durchgeführt. Der genaue Zeitpunkt ist von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise dem Wetter und dem Aufwuchs abhängig, daher kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine genaue Aussage darüber getroffen werden, wann einzelne Flächen konkret beprobt werden. In der Regel werden die Arbeiten mittwochs durchgeführt, es ist folgender (unverbindlicher) Zeitplan vorgesehen:

  • Geplante Trasse der A 445: Februar bis März
  • Gemarkungen Holtum und Budberg: Mitte bis Ende März
  • Gemarkung Hilbeck: April
  • Gemarkung Osterflierich: Mai
  • Gemarkungen Allen und Wambeln: September bis Anfang Oktober
  • Gemarkung Freiske: Mitte Oktober
  • Gemarkung Rhynern: Ende Oktober
  • (Gemarkung Sönnern: keine örtliche Beprobung notwendig)

Zusätzlich werden Mitarbeiter der Flurbereinigungsbehörde im gesamten Flurbereinigungsgebiet weitere örtliche Gegebenheiten, die den Wert der Grundstücke beeinflussen, aufnehmen. Dies betrifft beispielsweise den Ausbau und Zustand von Wegen, das Ausmaß und den Schattenwurf von Gehölzen, die Abgrenzung der Nutzungsarten und weitere.

Interessierte Grundstückseigentümer und Pächter können sich für weitere Informationen an das Dezernat 33 der Bezirksregierung Arnsberg wenden (Manuel Baader, Tel.: 02931/82-5103 und Bettina Wilzek, Tel.: 02931/82-5134) oder die Mitarbeiter vor Ort ansprechen.